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Zweiseitig gesockelte Leuchtstofflampen sind aus der Büro-, Straßen- und Industriebeleuchtung nicht wegdenkbar. Aber auch dieses Feld wird mit LED Lampen beworben, die den üblichen G5- oder G13-Sockel der Leuchtstofflampen haben.
Die vorliegende Norm betrachtet ausschließlich Fälle der Allgemeinbeleuchtung. Die Lampenleistung ist auf 125 W maximal begrenzt.
Damit beim Ersatz der Leuchtstofflampe durch die LED Lampe (und auch in umgekehrter Richtung) die Sicherheit erhalten bleibt, werden in dieser Norm Prüfungen festgelegt. Vorhandene Installationen sind:
Bei der Entwicklung der Norm wurden verschiedene Arten der Zündung der Leuchtstofflampen, das Eindringen von Fremdkörpern (IP - ingress protection) sowie material- und konstruktionsbedingte Abweichungen der LED-Röhre (Länge, Temperaturprofil) berücksichtigt.
Besonders beachtet wurde die Berührbarkeit der Lampenenden. Während bei Leuchtstofflampen im nicht gezündeten Zustand keine elektrische Verbindung zwischen den zwei Enden besteht, wäre das bei den LED Röhren möglich und muss verhindert werden. Die Grenzwerte für die Berührbarkeit müssen eingehalten werden.
Die Norm kommt ohne einen Eingriff in die Verdrahtung der Leuchte aus. Die Leuchtstofflampe und der Starter werden gegen die LED-Lampe und den LED Starter ausgetauscht. Konversionstypen von LED Lampen (das heißt LED Lampen, die einen inneren Umbau der Leuchte erfordern) werden in dieser Norm nicht behandelt.
IEC 62776 wird als Deutsche Norm DIN EN 62776 voraussichtlich im Herbst 2015 erscheinen.
Dieser Artikel wurde geändert durch: IEC 62776 Corrigendum 1:2015-03,IEC 62776 Interpretation Sheet 1:2018-06