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Nach den zwei Änderungen von 2003 und 2012 war aufgrund fotobiologischer Anforderungen eine weitere Änderung und somit eine Neuausgabe der Norm nach IEC-Regeln erforderlich.
Grundlage dieser Anforderungen für Lichtquellen sind IEC 62471 und IEC/TR 62471-2.
Aus dem gesamten Spektralbereich ist nur der Blaulichtbereich betroffen, wobei die Wichtungsfunktion B (Lambda) die Wellenlängen von 300 nm bis 700 nm umfasst. Die produktnahe Anleitung zur Beurteilung der Blaulichtgefährdung findet sich in IEC/TR 62778 "Anwendung von IEC 62471 zur Beurteilung der Blaulichtgefahr von Lichtquellen und Leuchten".
Die UV-Strahlung von Hochdruckentladungslampen wurde bereits in der ersten Ausgabe berücksichtigt; Infrarotstrahlung spielt praktisch keine Rolle.
Mit den produktspezifischen fotobiologischen Festlegungen in IEC 62035 werden allgemeine fotobiologische Aussagen der Reihe IEC 62471 ersetzt.
Die vorliegende zweite Ausgabe der IEC 62035 trifft für blaues Licht Festlegungen in den Abschnitten für Begriffe, Kennzeichnung ("Nicht in die Lichtquelle starren") und Klassifizierung in Risikogruppen.
Die deutschsprachige Ausgabe dieser Norm wird als DIN EN 62035 (VDE 0715-10) voraussichtlich ab Januar 2015 verfügbar sein.
Dieser Artikel wurde geändert durch: IEC 62035 AMD 1:2016-11