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Die IEC-Normen zur Nutzung von diffus abgestrahltem Infrarotlicht als Träger von Bild- und Toninformationen entstanden bereits, als für digitalisierte Versionen dieser Signale nur wenige Überlegungen vorgestellt waren. Deshalb enthielten die jeweiligen Teilnormen meist nur Hinweise auf mögliche Erweiterungen beim Übergang von analogen auf digitale Audio- bzw. Videodaten.
In der Zwischenzeit wurde von einer Projektgruppe der TA 3 im IEC/TC 100 "Audio-, Video- und Multimedia-Systeme und -geräte" eine umfangreiche Spezifikation für breitbandige digitalisierte Audiosignale zusammengestellt, die statt der ursprünglich beabsichtigten Einarbeitung in IEC 61603-2 zum neuen Teil 8-1 führte. In diesem wird die Übertragung mit Unterträgerfrequenzen im Band von 3 MHz bis 6 MHz beschrieben. Damit verwendet die digitale Version einen Großteil des Bereichs, der bereits für die analoge Fassung vorgesehen ist. Aus diesem Grund ist ein gleichzeitiger Betrieb in ein und demselben Raum allenfalls sehr eingeschränkt möglich.
Die Norm spezifiziert im angegebenen Frequenzbereich zwei Betriebsarten. Im ersten Fall wird mit einem Träger bei 4,5 MHz das gesamte Band von 3 MHz bis 6 MHz bei Modulation belegt; im zweiten Fall werden zwei Halbbänder mit Unterträgern bei 3,75 MHz und 5,25 MHz gebildet. Die maximal mögliche Datenrate für das Audiosignal beträgt 3,072 Mbps und kann in unterschiedlicher Weise nach Abtastrate und Auflösung zwischen zwei und sechs hochwertige Audiokanäle darstellen.
Das übertragene Signal ist mit einer Reed-Solomon-Fehlerkorrektur verknüpft und enthält zusätzlich zur Audioinformation auch Übertragungsdaten und Synchronisiersignale. Für die Modulation wird das QPSK-Verfahren eingesetzt.
Die Ausgliederung der Angaben zur Übertragung von digitalen Audiosignalen aus IEC 61603-2 in getrennte Teile der Normenreihe führt zu Änderungen an mehreren vorher fertig gestellten Normen. Diese Änderungen werden im Rahmen der vorgesehenen Überarbeitungszyklen vorgenommen.