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In der zweiten Ausgabe, 2003, der Internationalen Norm IEC 60092-506 sind im Wesentlichen die bauliche Installation, wie z. B. gefährdete Bereiche, die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel und die Lüftungstechnik auf Schiffen zum Transport von explosionsgefährdenden Gütern im Laderaum beschrieben.
Unterschieden werden bestimmte gefährliche Güter in verpackter Form und feste Massengüter, die durch ihre relativ große Menge gefährlich sind. Während die bei Schüttgütern bekannte Gefährdung ständig vorhanden ist, besteht sie bei Containern oder Stückgütern erst nach Beschädigung der Transportbehälter. Bei den betreffenden Gütern handelt es sich nicht um Flüssigkeiten oder Gase als Massengut. Die Bestimmungen gelten nur für Container- und RO-RO-Schiffe, Bulk Carrier sowie Spezialschiffe, aber nicht für Tankschiffe.
Als explosionsgefährdend benannt wurden die im IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) definierten IMO1)-Gefahrgut-Klassen 1; 2; 3; 6 und 8 für verpackte Güter und die IMO-Klassen 4; 5 und 9 für Massengüter.
Die verschiedenen räumlichen Verhältnisse wurden der im Explosionsschutz üblichen Zoneneinteilung, wie z. B. Zone 1: gefährdeter Bereich und Zone 2: erweitert gefährdeter Bereich und sicherer Bereich, entsprechend zugeordnet.
In Abhängigkeit von den zu transportierenden Stoffen, den Raumverhältnissen und der Lüftungstechnik ergeben sich die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel. Die IMO-Klassen können hierfür nur zum Teil herangezogen werden, weil sich teilweise hochgefährliche und weniger gefährliche Stoffe in einer IMO-Klasse gleichzeitig befinden.
Die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel werden mit der Explosionsgruppe, der Temperaturklasse, der Schutzart und der höchstzulässigen Oberflächentemperatur angegeben. Diese Festlegungen sind im Allgemeinen ausreichend, um ein Schiff entsprechend auszurüsten.
((Fußnotentext)) 1)International Maritime Organisation der Vereinten Nationen (UN)