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Norm [AKTUELL]
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Die Norm gilt für Fahrtenschreiber und Registriergeräte mit folgenden Bauformen:
Für Eisenbahnfahrzeuge mit abweichenden Bauformen ist DIN VDE 0119-207-11 (VDE 0119 Teil 207-11) sinngemäß anzuwenden. Bei Ausfall der Registrierfunktion muss der Zugbetrieb nicht eingestellt werden. Eine entsprechende Fehlermeldung muss jedoch abgesetzt werden zwecks Durchführung kurzfristiger Instandhaltungsmaßnahmen. Die zugehörige Zugbeeinflussungsanlage ist damit nicht als gestört zu betrachten (das gilt nicht für ER 4 und WR 7).
Die Datenauswertung und Archivierung ist in entsprechenden Anweisungen gesondert zu regeln und nicht Bestandteil dieser Norm.
Der allgemeine Anwendungsbereich dieser Norm ist in DIN 27200 festgelegt.
Für die Norm ist das Unterkomitee 713.4 "Bahn-Signalanlagen" der DKE und der Gemeinschafts-Arbeitsausschuss 713.4.9 "Leittechnik" des Fachbereichs 9 "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" im Normenausschuss Schienenfahrzeuge (FSF) im DIN zuständig.