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Norm [AKTUELL]
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DIN VDE 0119-207-1 (VDE 0119 Teil 207-1):
Die Norm gilt für die Fahrzeugeinrichtung - analoger Zugfunk. Diese Zugfunkanlage realisiert sowohl die Betriebsarten Streckenfunk als auch Ortsfunk. Das System analoger Zugfunk besteht aus der Streckeneinrichtung (Feststation) und der Fahrzeugeinrichtung (Mobilstation). Eine Mobilstation kann ebenfalls ein Handfunkgerät (HFG) sein, das jedoch nicht in diesem Modul betrachtet wird.
Für Eisenbahnfahrzeuge mit abweichenden Bauformen ist die Norm sinngemäß anzuwenden.
DIN VDE 0119-207-3 (VDE 0119 Teil 207-3):
Die Norm gilt für die automatische Fahr-/Bremssteuerung (AFB) mit folgenden Bauformen:
Die AFB-Funktion kann durch ein oder mehrere separate Geräte realisiert, bzw. integraler Bestandteil von Geräten mit anderer Funktion sein.
Beispiele für Bremssysteme sind:
Für Eisenbahnfahrzeuge mit abweichenden Bauarten ist die Norm sinngemäß anzuwenden.
DIN VDE 0119-207-6 (VDE 0119 Teil 207-6):
Die Norm gilt für punktförmige Zugbeeinflussungsanlagen (PZB) mit folgenden Bauformen:
Die Bauformen I 80 und I 80, System PZB 90 sind Bestandteile der LZB und werden in der Norm DIN VDE 0119-207-7 (VDE 0119 Teil 207-7) beschrieben.
Für Eisenbahnfahrzeuge mit abweichenden Bauarten ist die Norm sinngemäß anzuwenden.
DIN VDE 0119-207-7 (VDE 0119 Teil 207-7):
Die Norm gilt für die Fahrzeugeinrichtung der Linienzugbeeinflussung Bauart LZB 80/I 80.
Für Eisenbahnfahrzeuge mit abweichenden Bauformen ist die Norm sinngemäß anzuwenden.
DIN VDE 0119-207-8 (VDE 0119 Teil 207-8):
Die Norm gilt für die Fahrzeugeinrichtung - Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT) sowie für die Bauformen ZUB 122 und ZUB 262 mit GNT-Funktionalität.
Für andere Bauformen ist die Norm sinngemäß in Verbindung mit der Herstelleranweisung anzuwenden.
DIN VDE 0119-207-10 (VDE 0119 Teil 207-10):
Die Norm gilt für den technischen Sollzustand und die Prüfung der Geschwindigkeitsmess- und -anzeigeeinrichtungen mit folgenden Bauformen:
Für Eisenbahnfahrzeuge mit abweichenden Bauarten ist die Norm sinngemäß anzuwenden.
Der allgemeine Anwendungsbereich der Normen ist in DIN 27200 festgelegt.
Für die Normen sind das Unterkomitee 713.4 "Bahn-Signalanlagen" und der Gemeinschafts-Arbeitsausschuss 713.4.9 "Leittechnik" des Fachbereichs 9 "Zustand der Eisenbahnfahrzeuge" im Normenausschuss Schienenfahrzeuge (FSF) im DIN zuständig.