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Norm [AKTUELL]
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Die Instandhaltung (IH) und die Instandhaltungsunterstützung tragen wesentlich dazu bei, die Zuverlässigkeit von Betriebsmitteln und Anlagen während deren ihrer gesamten Lebenszyklen sicherzustellen. Die richtige Funktionalität, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit wird erzielt, indem für die notwendige Instandhaltung in Verbindung mit zweckentsprechender Konstruktion, Instandhaltbarkeit und Errichtungsqualität gesorgt wird sowie die Betriebsmittel und Anlagen bestimmungsgemäß verwendet werden. Neben der Wartung beeinflussen weitere Parameter den sicheren und zuverlässigen Betrieb der elektrischen Netze. Diese sind beispielhaft: Netztopologie, Ersatzteile, Neuinvestitionen, Technologie, Netzzustand, Know-how, Personal und so weiter. Welche dieser Optionen genutzt wird, liegt in der Verantwortung der Unternehmen. Der Umfang und die Art der Instandhaltung und Instandhaltungsunterstützung richten sich nach der Art der Betriebsmittel und Anlagen, deren Beschaffenheit, der geforderten Verfügbarkeit sowie weiteren Faktoren, wie zum Beispiel den Betriebs- und Umgebungsbedingungen und den betrieblichen Erfahrungen. Unsachgemäße, unregelmäßige oder fehlende Instandhaltung kann zu vorzeitigen Funktionsausfällen führen, welche die Verfügbarkeit von Betriebsmitteln und Anlagen einschränken und zu Folgeschäden und kürzeren Anlagenlebenszyklen führen können. Funktionsausfälle können zu betrieblichen Konsequenzen führen und müssen entsprechend bewertet werden. Sicherheitsaspekte müssen jederzeit berücksichtigt werden. Diese Norm dient dem Zweck, in allgemeiner Form die Managementverfahren, Prozesse und Techniken in Bezug auf die Instandhaltung von Anlagen und Betriebsmitteln zu beschreiben, die erforderlich sind, um insbesondere die Personensicherheit, die Verkehrssicherung und eine hinreichende Zuverlässigkeit der Anlagen und Betriebsmittel zu erzielen. Diese Norm legt Anforderungen an die Instandhaltung von Betriebsmitteln und Anlagen in Elektrizitätsversorgungsnetzen fest. Sie gilt für Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen insbesondere der öffentlichen Elektrizitätsversorgung, inklusive HGÜ-Übertragung. Der Anwendungsbereich umfasst nicht: - Bahnnetze; - Einrichtungen in Letztverbraucheranlagen; - Anlagen zur Einspeisung von elektrischer Energie. Letztverbraucheranlagen sind Anlagen (zum Beispiel Netze der chemischen Industrie, Verkehrs- und Straßenbeleuchtung), die nicht der Elektrizitätsverteilung an weitere Kunden dienen. Der Hauptanwendungsbereich bezieht sich auf öffentliche Netze, aber im Allgemeinen können die Empfehlungen auf andere Netze übertragen werden. Maßnahmen des Krisenmanagements, unter anderem im Katastrophenfalle, sind nicht Gegenstand dieser Norm. Zuständig ist das DKE/K 227 "Instandhaltung von elektrischen Betriebsmitteln der Elektrizitätsversorgungsnetze" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN VDE V 0109-1:2014-09; VDE V 0109-1:2014-09 , DIN VDE V 0109-2:2014-09; VDE V 0109-2:2014-09 .
Gegenüber DIN VDE V 0109-1 (VDE V 0109-1):2014-09 und DIN VDE V 0109-2 (VDE V 0109-2):2014-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) IEC TS 63060:2019 übernommen; b) Begriffe angepasst; c) DIN VDE V 0109-1 (VDE V 0109-1) und DIN VDE V 0109-2 (VDE V 0109-2) wurden zusammengefasst, wobei der Inhalt der DIN VDE V 0109-2 (VDE V 0109-2) als informativer Anhang integriert wurde.