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Norm [AKTUELL]
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Diese Internationale Norm beschreibt die Eigenschaften von Voll- und Hohlbolzenketten mit Buchsen, Rollen und Bundlaufrollen für den allgemeinen Gebrauch und für mechanische Handhabung sowie die dazugehörigen Anbauteile und Kettenräder. Die Kettenabmessungen, die in dieser Internationalen Norm festgelegt sind, sollen die Austauschbarkeit kompletter Ketten sowie einzelner Glieder zu Reparaturzwecken ermöglichen. Dieses Dokument gilt für Kettenräder mit 6 bis 40 Zähnen. Die Funktionsmaße für Kettenräder sind definiert, um den Zahneingriff, die Funktion und die Kraftübertragung unter normalen Bedingungen zu gewährleisten. Funktionsmaße legen nicht zwangsläufig die Kettenrad-Konstruktionsparameter fest. Spezifiziert werden außerdem K-Anbauteile und Rollentragkettenlaschen für Ketten, die auf dieser Norm basieren. Dieses Dokument beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee ISO/TC 100 "Chains and chain sprockets for power transmission and conveyors" ausgearbeiteten ISO 1977:2006. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-34-35 AA "Stahlgelenkketten" im Fachbereich "Antriebstechnik" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Stahlgelenkketten sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 8167-1:1986-03 , DIN 8167-2:1986-03 , DIN 8167-3:1986-03 , DIN 8168-1:1986-03 , DIN 8168-2:1986-03 , DIN 8168-3:1986-03 , DIN 8169:1999-09 .
Gegenüber DIN 8167-1:1986-03, DIN 8167-2:1986-03, DIN 8167-3:1986-03, DIN 8168-1:1986-03, DIN 8168-2:1986-03, DIN 8168-3:1986-03 und DIN 8169:1999-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Kennzeichnung der Ketten wird in der Norm festgelegt b) Die Bruchkraftprüfung (3.3) wurde näher spezifiziert c) Die Werkstoffangaben sind entfallen d) Die Vorgaben zur Schmierung der Kette im Auslieferzustand sind entfallen e) Die Variablen zur Definition der Kettenabmessungen wurden teilweise geändert f) In Tabelle 1 gibt es folgende Änderungen: a. Einschränkung einzelner Kettentypen und Teilungen auf Ausführung mit Buchse oder Schonrolle b. Erweiterung der zulässigen Kettenteilungen für verschiedene Kettenbaugrößen c. Keine Einschränkung der maximalen Rollenbreite d. Bunddurchmesser d5 für Kette M20 von max. 30 mm auf max. 32 mm erhöht e. Die Laschendicke ist nicht mehr als Nennmaß definiert f. Die Laschenhöhe h2 ist in der Regel größer, jedoch als Maximalmaß definiert g. Die Bundbreite b11 ist neu definiert und als Maximalwert eingeschränkt g) Die Vorgaben zur Mittenentfernung und lichten Weiten von Zweistrangketten sind entfallen h) Die Vorgaben zu Bruchkraft, zulässiger Beanspruchung sowie Gelenkfläche entfallen i) Bei den Vorgaben zu Anbauteilen (Kapitel 4) wurde auf die Vorgabe von Norm L-Profilen für angeschweißte Winkel verzichtet j) Die Längsteilung der Befestigungslöcher (Tabelle 3) ist nun freier wählbar k) Die Abmessungen der Anbauteile gelten nun ebenfalls für Hohlbolzenketten der MC Serie l) Für Rollentragketten gelten die gleichen Ergänzungen wie für Standard Buchsenförderketten dieser Norm m) Die Normierung der Kettenräder in Kapitel 5 wurde neu hinzugefügt n) Die in DIN 8169 gezeigten Laufrollen Form C und Bundlaufrollen Form G entfallen o) Die Flanschdurchmesser der Bundlaufrollen wurden nunmehr unverändert aus der ISO 1977 in die DIN ISO 1977 übernommen. Die in der DIN 8169 genannten Abweichungen bezüglich einiger Flanschdurchmesser entfallen.