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Norm [AKTUELL]
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Die Internationale Norm ISO 16779:2015 ist unverändert in diese Norm übernommen worden. ISO 16779:2015 wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 34 "Food Products" (Sekretariat: AFNOR, Frankreich), Unterkomitee SC 12 "Sensory Analysis" (Sekretariat: IRAM, Argentinien) erarbeitet. Die Mitarbeit von DIN wird für den Bereich des ISO/TC 34/SC 12 über den Arbeitsausschuss NA 057-01-01 AA "Sensorik" des DIN-Normenausschusses Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL) wahrgenommen. Messungen der Produktveränderungen über die Zeit liefern eine Basis für die Ermittlung und Überprüfung der Mindesthaltbarkeit von Lebensmitteln (Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum). Diese Internationale Norm legt Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Mindesthaltbarkeit von Lebensmitteln unter Anwendung sensorischer Prüfverfahren fest. Die zu bewertenden sensorischen Eigenschaften sind Änderungen im Aussehen, Geruch, Flavour, Geschmack, in der trigeminalen Empfindung und in der Textur während angenommener Zeitspannen der produktgerechten Lagerung. Anhand eines vorher festgelegten Prüfplans, der die Festlegung eines Ausgangspunktes, die Prüfdauer und die vorgesehenen Prüfintervalle umfasst, erfolgt eine Auswahl der Prüf- und Referenzmuster. Anschließend werden die Prüfmuster einer gezielten Lagerung unterzogen. Die sensorische Prüfung erfolgt mit geeigneten Prüfverfahren innerhalb der jeweils geltenden Prüfintervalle bis zum Endpunkt. Anschließend werden die Ergebnisse statistisch ausgewertet. In der Praxis werden die sensorischen Prüfungen häufig auch durch analytische und mikrobiologische Prüfverfahren ergänzt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 10968:2003-12 .
Gegenüber DIN 10968:2003-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Text der Internationalen Norm ISO 16779:2015 wurde ohne Änderungen übernommen; b) der Begriff Aufbewahrungsbedingungen wurde in Lagerungsbedingungen geändert (en: storage conditions); c) für Produkte, deren Mindesthaltbarkeit vorher nicht bekannt ist, erfolgt die letzte Prüfung nach 125 % oder 150 % der veranschlagten Mindesthaltbarkeit (vorher maximal 125 %); d) für Produkte, die sich überwiegend während der ersten Hälfte des Lagerungszeitraumes verändern, wurden die Zwischenschritte auf 10 %, 25 %; 50 %; 75 % und 100 % geändert und eine weitere Prüfung bei 125 % festgelegt (vorher maximal 100 %); e) für Produkte, die sich überwiegend während der Schlussphase des Lagerungszeitraumes verändern, erfolgt die letzte Prüfung nach 125 % oder 150 % (vorher maximal 110 %); f) die Rangordnungsprüfung als Beispiel für ein mögliches Prüfverfahren (Unterschiedsprüfungen) wurde gestrichen; g) Beispiele für beschreibende Prüfungen (z. B. Profilprüfung) sind nicht mehr angegeben.