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Norm [AKTUELL]
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Zur Zählung von beta-Glucuronidase-positiven Escherichia coli existieren drei horizontale Verfahren (DIN ISO 16649-1, DIN ISO 16649-2 und DIN EN ISO 16649-3). Alle drei Teile sind für die allgemeine Anwendung bestimmt. Zur Untersuchung von Lebensmitteln, die Zellen enthalten, welche infolge bestimmter Eigenschaften der Lebensmittel oder bestimmter Bedingungen bei der Verarbeitung subletal verletzt worden sind, sollten vorzugsweise die in der DIN ISO 16649-1 oder der DIN EN ISO 16649-3 beschriebenen Verfahren angewendet werden, da diese einen Wiederbelebungsschritt enthalten. Dieses Dokument legt ein horizontales Verfahren für die Zählung von beta-Glucuronidase-positiven Escherichia coli durch ein Koloniezählverfahren nach Wiederbelebung fest; dabei werden Membranen verwendet und eine Bebrütung bei 44 °C auf einem festen Medium durchgeführt. Das Medium enthält einen chromogenen Inhaltsstoff zum Nachweis des Enzyms beta-Glucuronidase. Das Verfahren kann zur Untersuchung von Lebensmitteln, Futtermitteln, Umgebungsproben aus den Bereichen Lebensmittelproduktion und Lebensmittelverarbeitung sowie zur Untersuchung von Proben aus der Stufe der Primärproduktion, beispielsweise Kotproben von Tieren, Staubproben und Abstrichproben angewendet werden.
Dieses Dokument ersetzt DIN ISO 16649-1:2009-12 .
Gegenüber DIN ISO 16649-1:2009-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Umgebungsproben und Proben aus der Primärproduktion wurden im Anwendungsbereich hinzugefügt; b) eine Mindestdauer der Bebrütung (20 h) von Trypton-Galle-X-Glucuronid-Agar (TBX) während der selektiven Isolierung wurde aufgenommen; c) Leistungsprüfung zur Qualitätssicherung der Nährmedien und der Membranen für den Transfer wurde hinzugefügt; d) um die Sicherheit der Anwender zu erhöhen, wurde zum Auflösen des chromogenen Bestandteils (BCIG) die Verwendung des Lösungsmittels Dimethylsulfoxid (DMSO) nicht mehr empfohlen; e) die Zusammensetzung des Mineralien-modifizierten Glutamat-Agars (MMGA) wurde entsprechend der ursprünglichen Rezeptur korrigiert (Asparaginsäure 0,024 g und Arginin 0,02 g) [12]; f) die Einfügung einer Nationalen Fußnote im Anwendungsbereich.