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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Das Bestehen und der Umfang des Schutzes von Dokumenten und Produkten richten sich primär nach den gesetzlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechtes. Über den gesetzlich vorgesehenen Schutz hinaus empfehlen sich zusätzliche Sicherungen durch die Anwendung von Schutzvermerken, um einer missbräuchlichen Verwertung von Dokumenten und Produkten entgegenzuwirken. Eine volle Schutzwirkung kann im Regelfall nur durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen der Beteiligten erreicht werden.
Die in dieser Norm festgelegten Schutzvermerke haben eine warnende sowie klarstellende Funktion und dienen der Nachweiserleichterung sowie zusätzlichen Sicherung der Rechte des Urhebers oder des Inhabers gewerblicher Schutzrechte. Wenn nationale Gesetze zusätzliche oder andere Anforderungen an den nationalen Handel erfordern, z. B. den Gebrauch der Landessprache, sind diese Anforderungen zu beachten.
Die Norm legt Schutzvermerke für Dokumente und Produkte fest, deren Nutzung beschränkt und deren missbräuchlicher Nutzung vorgebeugt werden soll. Schutzvermerke sollen mithilfe eines einheitlichen Textes auf die Existenz von Urheberrechten oder gewerblichen Schutzrechten aufmerksam machen und verdeutlichen, dass der Rechtsinhaber den gegebenen gesetzlichen Schutz in vollem Umfang in Anspruch nimmt und die Verwertung von Dokumenten und Produkten auch über den Rahmen des gesetzlichen Schutzes hinaus einschränken möchte.
Gegenüber DIN ISO 16016:2002-05 wurden folgende Berichtigungen vorgenommen:
Die Internationale Norm wurde vom ISO/TC 10/SC 1 "Allgemeine Grundlagen" unter wesentlicher Beteiligung deutscher Fachleute erarbeitet. Auf nationaler Ebene ist der Arbeitsausschuss NA 152-06-01 AA "Dokumentationswesen" des NATG für die Bearbeitung verantwortlich.
Dokument wurde ersetzt durch DIN ISO 16016:2017-08 .
Korrekturinformation: Berichtigtes Dokument: Bezieher des Vorgängerdokuments DIN ISO 16016:2002-05 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung .
Gegenüber DIN 34:1998-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Definition für den Begriff "Dokument" geändert; b) Wortlaut der Kurzfassung des Schutzvermerkes geändert; c) Für die Anwendung wurde die Möglichkeit der Nennung des Schutzrechtsnamens anstelle des Buchstabens im Kreis aufgenommen. Gegenüber DIN ISO 16016:2002-05 wurden folgende Berichtigungen vorgenommen: a) 4.5, letzter Satz: missverständliche Übersetzung berichtigt in "Die Mitteilung von Informationen über die Dokumente oder Produkte wird durch diese Schutzvermerke nicht berührt." b) Anhang A, englische Sprachfassung: "express" anstelle von "explicid". c) Anhang A, polnische Sprachfassung: "wszystkie" anstelle von "wzystkie".