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Norm [AKTUELL]
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Das Bestehen und der Umfang des Schutzes von Dokumenten und Produkten richten sich primär nach den gesetzlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechtes. Über den gesetzlich vorgesehenen Schutz hinaus empfehlen sich zusätzliche Sicherungen durch die Anwendung von Schutzvermerken, um einer missbräuchlichen Verwertung von Dokumenten und Produkten entgegenzuwirken. Eine volle Schutzwirkung kann im Regelfall nur durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen der Beteiligten erreicht werden. Die in dieser Internationalen Norm festgelegten Schutzvermerke haben eine warnende sowie klarstellende Funktion. Sie dienen der Nachweiserleichterung sowie der zusätzlichen Sicherung der Rechte von Urhebern oder Inhabern gewerblicher Schutzrechte. Diese Internationale Norm legt Schutzvermerke fest, die eine missbräuchliche Verwendung von Dokumenten und Produkten, deren Nutzung beschränkt ist, verhindern. Schutzvermerke machen mit Hilfe eines einheitlichen Textes auf die Existenz eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts aufmerksam. Außerdem verdeutlichen sie, dass der Rechtsinhaber den gesetzlichen Schutz in vollem Umfang in Anspruch nimmt und schränken zusätzlich die Verwertung der relevanten Dokumente und Produkte ein. Gegenüber DIN ISO 16016:2007-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Umbenennung und Änderung des bisherigen Geschmacksmustergesetzes mit Wirkung vom 01.01.2014 in Designgesetz bei der Anwendung der deutschen Begriffe berücksichtigt und Hinweis darauf in eine nationale Fußnote aufgenommen; b) neuen Unterabschnitt 4.5 zum Halbleiterschutzrecht aufgenommen; c) neuen Unterabschnitt 4.6 zu registered Trademark aufgenommen; d) in 5.1 nationale Fußnote mit dem vollständigen englischen Text des Schutzvermerks aufgenommen; e) Korrekturen in den Sprachfassungen des Schutzvermerks im Anhang A vorgenommen. Dieses Dokument wurde vom ISO-Unterkomitee 1 "Basic conventions" des ISO/TC 10 unter Mitwirkung der deutschen Experten des Arbeitsausschusses NA 152-06-01 AA "Dokumentationswesen" im DIN-Normenausschuss Technische Grundlagen (NATG) erarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN ISO 16016:2007-12 .
Gegenüber DIN ISO 16016:2007-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Umbenennung und Änderung des bisherigen Geschmacksmustergesetzes mit Wirkung vom 01.01.2014 in Designgesetz bei der Anwendung der deutschen Begriffe berücksichtigt und Hinweis darauf in eine nationale Fußnote aufgenommen; b) neuen Unterabschnitt 4.5 zum Halbleiterschutzrecht aufgenommen; c) neuen Unterabschnitt 4.6 zu registered Trademark aufgenommen; d) in 5.1 nationale Fußnote mit dem vollständigen englischen Text des Schutzvermerks aufgenommen; e) Korrekturen in den Sprachfassungen des Schutzvermerks im Anhang A vorgenommen.