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Norm [AKTUELL]
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Diese Internationale Norm legt zwei Verfahren zur Bestimmung der Löslichkeit von Farbstoffen in organischen Lösemitteln fest. Sie sind anwendbar auf Farbstoffe, die sich chemisch unter dem Einfluss des Lösemittels nicht verändern und unter den festgelegten Trocknungsbedingungen beständig und nicht flüchtig sind. Für niedrigsiedende Lösemittel (niedriger 120 °C) wird ein gravimetrisches und für hochsiedende Lösemittel (höher 120 °C) ein photometrisches Verfahren empfohlen. Die jeweilige Auswahl sollte problemspezifisch getroffen werden. Die Verfahren sind vornehmlich für Konzentrationen zwischen 1 g und 1 000 g Farbstoff je Liter Lösemittel geeignet, können jedoch auch zur Bestimmung höherer Löslichkeiten eingesetzt werden, sofern beim gravimetrischen Verfahren die Viskosität der Prüfansätze nicht so hoch ansteigt, dass die beschriebenen Homogenisations- und Zentrifugationsverfahren versagen. Die Verfahren sind nicht für die Bestimmung unlöslicher Anteile in einem Farbstoff geeignet. Dieses Dokument (EN ISO 7579:2009) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 35/SC 2 "Pigments and extenders" (Sekretariat: DIN, Deutschland) in Zusammenarbeit mit CEN/TC 298 "Pigmente und Füllstoffe" (Sekretariat: DIN, Deutschland) erarbeitet. Der zuständige deutsche Arbeitskreis ist der NA 078-00-21-3 AK "Farbstoffe" des NA 078-00-21 AA "Farbmittel in Anstrichstoffen und Druckfarben" im Normenausschuss Pigmente und Füllstoffe (NPF). Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 7579:1996-11. Gegenüber DIN EN ISO 7579:1996-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dispergierzeit reduziert von 24 h auf 3 h bei gleichzeitiger Erhöhung der Temperatur von 105 °C auf 150 °C; b) Verfahren B und Anhang B gestrichen; c) photometrisches Verfahren aufgenommen; d) normative Verweisungen aktualisiert und Inhalt redaktionell überarbeitet.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 7579:1996-11 .
Gegenüber DIN EN ISO 7579:1996-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Dispergierzeit reduziert von 24 h auf 3 h bei gleichzeitiger Erhöhung der Temperatur von 105 °C auf 150 °C; b) Verfahren B und Anhang B gestrichen; c) photometrisches Verfahren aufgenommen; d) normative Verweisungen aktualisiert und Inhalt redaktionell überarbeitet.