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Norm [AKTUELL]
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In dieser Norm werden Anforderungen an Früchte von Kreuzkümmel (Cuminum cyminum L.) festgelegt. Empfehlungen in Bezug auf Lagerung und Transportbedingungen werden im Anhang A angegeben.
Kreuzkümmel besteht aus den Früchten von Kreuzkümmel (Cuminum cyminum L.) mit zwei länglichen Merikarps (Teilfrüchte einer Spaltfrucht), die verbunden bleiben und deren Größe abhängig von der Herkunft variiert. Jede Teilfrucht von ockergrauer bis blassbrauner Farbe hat fünf schmale blasse Hauptrippen und vier breite dunklere Nebenrippen. Gemahlener Kreuzkümmel entspricht dem Produkt, das durch Vermahlen der getrockneten ausgereiften Frucht von Kreuzkümmel (Cuminum cyminum L.) gewonnen wird.
Der Geschmack muss charakteristisch aromatisch und darf nicht muffig sein. Ganzer und gemahlener Kreuzkümmel darf keine lebenden Insekten und Schimmelpilze enthalten; er darf keine toten Insekten, Insektenteile und Verschmutzungen durch Nager enthalten, die mit bloßem Auge (wenn erforderlich, bei abweichender Sehstärke korrigiert) oder mit einer im Einzelfall notwendigen Vergrößerung zu erkennen sind. Wenn die Vergrößerung den Faktor 10 überschreitet, muss diese Tatsache im Prüfbericht genannt werden. Das Produkt muss frei von Farbzusätzen und gesundheitsgefährdenden Substanzen sein.
Die Internationale Norm ISO 6465:2009 wurde im ISO/TC 34/SC 7 "Gewürze, Küchenkräuter und würzende Zutaten" (Sekretariat: BIS, Indien) erstellt. Für die Europäische Norm ist das CEN/SS C01 "Lebensmittelerzeugnisse", dessen Sekretariat vom CMC gehalten wird, zuständig. Auf nationaler Ebene wird die Norm vom Arbeitsausschuss NA 057-05-07 AA "Gewürze und würzende Zutaten" des NAL betreut.