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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm wurde von der "International Union of Leather Technologists and Chemists Societies" in Zusammenarbeit mit dem CEN/TC 289 "Leder" (Sekretariat: UNI, Italien) und unter deutscher Mitarbeit des Arbeitsausschusses NMP 552 "Chemische Prüfverfahren für Leder" erstellt.
Die Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung wasserlöslicher Substanzen, wasserlöslicher anorganischer Substanzen und wasserlöslicher organischer Substanzen in Leder fest. Das durch diese Untersuchung erhaltene Ergebnis hängt von Faktoren ab, wie zum Beispiel
Zum Erhalt vergleichbarer Ergebnisse ist es folglich zwingend erforderlich, dass die Bedingungen stets genau gleich sind. In jedem Fall werden in dem Filtrat vorhandene Ammoniumsalze als Teil der wasserlöslichen Substanz einbezogen und anschließend beim Glühen zersetzt. Auf diese Weise tragen sie zum Ergebnis der wasserlöslichen organischen Substanzen bei. Die Konzentration an Ammoniumsalzen kann, sofern gefordert, in dem Filtrat getrennt bestimmt werden. Zur Durchführung wird aus einer vorbereiteten Probe, die mit Wasser unter festgelegten Bedingungen extrahiert wurde, durch Eindampfen und Trocknen des Extraktes bei (102 ± 2) °C der Anteil an wasserlöslichen Substanze quantitativ bestimmt. Das Sulfatieren und Veraschen des Rückstandes bei 700 °C liefern den Anteil an wasserlöslichen anorganischen Substanzen. Der Anteil an wasserlöslichen organischen Substanzen wird aus der Differenz beider Anteile ermittelt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 53307:1978-01 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 4098:2018-10 .
Gegenüber DIN 53307:1978-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) EN ISO 4089:2005 übernommen; b) die Leder werden in zerkleinerter Form vorher klimatisiert. Eine Bestimmung der Trockensubstanz entfällt. Das Ergebnis bezieht sich auf die entfettete und klimatisierte Probe; c) nach der Extraktion mit Dichlormethan werden nur noch 5 g der extrahierten Probe verwendet und nicht mehr die gesamte extrahierte Lederprobe. Dies macht ein erneutes Klimatisieren nach diesem Extraktionsschritt notwendig; d) die Wassermenge zum Eluieren wurde halbiert; e) das Glühen der Eindampfschalen und der Rückstände erfolgt bei 700 °C statt bei 800 °C; f) bei der Bestimmung der wasserlöslichen anorganischen Substanz sind die Zugabe von Säure und den folgenden Schritten bis zur Massekonstanz zu wiederholen.