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Rohrleitungstransportsysteme im allgemeinen Sprachgebrauch auch Pipelines genannt, dienen der Beförderung insbesondere von Erdöl und Erdgas über große Entfernungen. Sie sichern die Energieversorgung der industriellen Ballungsräume dieser Welt. Rohrleitungstransportsysteme werden "offshore", das heißt auf dem Meeresboden oder "onshore", das heißt auf dem Festland verlegt. Rohre für Rohrleitungstransportsysteme werden in der Regel aus Stahlblech oder -band durch Verschweißen mittels einer Längsnaht beziehungsweise einer Spiralnaht hergestellt. Transport (und Förderung) von Erdöl- und Erdgas ist sowohl von Seiten der Hersteller der Rohre als auch von Seiten der Betreiber von Pipelines ein internationaler Industriezweig. Die Norm ISO 3183 entstand in Zusammenarbeit der ISO mit dem API (American Petroleum Institute), so dass nun eine gemeinsame Norm ISO 3183/API Spec 5L besteht. Da diese Norm auch erstmals europäisch übernommen wurde, besteht nun eine einheitliche Internationale Norm auf diesem Gebiet. Alle Beteiligten werden aus dieser weltweit einheitlichen Norm Vorteile für ihren international tätigen Industriezweig ziehen können, der ein wirtschaftlich bedeutendes Marktsegment darstellt. Für diese Norm ist der Normenausschuss Eisen und Stahl (FES), Unterausschuss NA 021-00-09-03 UA "Fernleitungsrohre" unter der Mitträgerschaft des NA 109-00-02 "Fernleitungssysteme - Spiegelausschuss zu ISO/TC 67/SC 2" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 10208-1:2009-07 , DIN EN 10208-2:2009-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 3183:2018-09 .
Gegenüber DIN EN 10208-1:2009-07 und DIN EN 10208-2:2009-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen. a) Zusammenfassung beider Normen zu einer Norm unter Einbeziehung zusätzlicher Anforderungen; b) neben dem metrischen System in Verbindung mit ISO-Referenznormen wurde gleichberechtigt das amerikanische USC-System in Verbindung mit ASTM-Referenznormen zugelassen; c) Festlegung von sieben neuen Stahlsorten für die Produktanforderungsstufe PSL 1, wobei der Festigkeitsbereich von bisher 210 MPa bis 360 MPa auf 175 MPa bis 485 MPa Mindeststreckgrenze deutlich ausgeweitet wurde; d) Die Stahlsorte L235GA (1.0458) ist nicht mehr festgelegt; e) Festlegung von elf neuen Stahlsorten für die Produktanforderungsstufe PSL 2, wobei für geschweißte Rohre auch thermomechanisch gewalzte Stahlsorten mit höherer Festigkeit (bis 830 MPa Mindeststreckgrenze) aufgenommen wurden; f) Anforderungen an die chemische Zusammensetzung, die mechanischen Eigenschaften, die Maße, die Oberflächenbeschaffenheit und die mechanischen und zerstörungsfreien Prüfungen wurden überarbeitet; g) Festlegungen zur Beständigkeit gegen lang laufende Scherrisse sind als Option festgelegt; h) Festlegungen für Rohre für saure Medien und für den Offshoreeinsatz mit besonderen Anforderungen an die chemische Zusammensetzung (Schweißeignung), die mechanischen Eigenschaften und (bei Rohren für den Offshoreeinsatz) an die Maße wurden zusätzlich aufgenommen; i) Besondere Festlegungen wurden auch für Rohre getroffen, die für die Erdgasdurchleitung im europäischen Onshore Bereich zum Einsatz kommen (siehe Anhang M); j) Festlegungen für Rohrkupplungen wurden zusätzlich aufgenommen; k) Festlegungen für TFL-Rohre für die Durchleitung von Bohrlochausrüstungen auf Bohrfeldern wurden zusätzlich aufgenommen; l) im Anhang P werden Hintergrundinformationen zu Gleichungen für geschraubte und gekuppelte Rohre und für Proben zum geführten Biege- und CVN-Versuch gegeben; m) redaktionelle Überarbeitung.