Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In der Norm ist für unterschiedliche Seilarten ein Verfahren zur Bestimmung der folgenden Eigenschaften festgelegt:
Feinheit (lineare Masse), Schlaglänge und Flechtlänge werden an einem Seil unter festgelegter Spannung gemessen, die als Nennspannung oder Bezugsspannung bezeichnet und in Anhang A festgelegt wird. Die Dehnung entspricht der gemessenen Verlängerung des Seils, wenn die Spannung, der es ausgesetzt wird, von einem Anfangswert (der Nennspannung) auf einen Wert gesteigert wird, der 50 % der festgelegten Mindestbruchfestigkeit des Seils beträgt. Die Bruchkraft ist die maximale Kraft, die bei einer Bruchprüfung auf einer Zugprüfmaschine durchgeführt wird, an dem Prüfstück registriert (oder erreicht) wird. Die in den Tabellen für Seilanforderungen angegebenen Werte für die Bruchkraft gelten nur, wenn diese Art Prüfmaschine verwendet wird.
Wenn es nicht möglich ist, den gesamten Querschnitt des Seils zu prüfen, darf das in Anhang B beschriebene Verfahren angewendet werden, um als Vereinbarung zwischen betroffenen Parteien zu dienen. Mit der Norm wird auf Anforderung des Kunden auch ein Verfahren zum Messen der Wasserabstoßung, des Gehaltes an Batschmittel und Appretur sowie zum Prüfen der Thermofixierung zur Verfügung gestellt.
Die Norm ergänzt, ebenso wie DIN EN ISO 9554, die Produktnormen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 919:1995-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 2307:2011-01 .
Gegenüber DIN EN 919:1995-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) DIN EN 919 wurde in DIN EN ISO 2307 umgewandelt; b) an Internationale Norm angepasst; c) vor der Messung der Bruchkraft und der Dehnung wird das Seil drei Mal mit 50 % der vorgesehenen Mindestbruchkraft belastet; d) Nennspannung oder Vorspannung oder Bezugsspannung wurde im Anhang A neu festgelegt; e) Spannbackenprüfmaschinen ergänzt; f) Verseilfaktoren wurden überarbeitet.