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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Aschegehaltes in festen Sekundärbrennstoffen fest.
Es ist in erster Linie für Laboratorien, Hersteller, Lieferanten und Käufer von festen Sekundärbrennstoffen bestimmt, jedoch auch für Behörden und Prüfstellen von Nutzen.
Die Probe wird an Luft unter streng geregelten Bedingungen hinsichtlich Zeit, Probenmasse und technischen Daten des Gerätes auf eine Temperatur von (550 ± 10) °C oder (810 ± 10) °C erwärmt. Der Aschegehalt wird durch Berechnung aus der Masse des Rückstandes bestimmt, der nach dem Erwärmen verbleibt.
Dieses Dokument (EN ISO 21656:2021) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 300 "Solid recovered materials, including solid recovered fuels" in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 343 "Feste Sekundärbrennstoffe" erarbeitet, dessen Sekretariat vom SFS (Finnland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-83 AA "Sekundärbrennstoffe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15403:2011-05 .
Gegenüber DIN EN 15403:2011-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) in Abschnitt 2 und im gesamten Dokument Verweisungen auf die verfügbaren (veröffentlichten) ISO-Normen aktualisiert; b) in Abschnitt 3 neue Begriffe und Definitionen hinzugefügt; c) in Abschnitt 4 "Kurzbeschreibung" das "Verfahren B" zur Bestimmung des Aschegehalts bei 815 °C und eine zusätzliche Erlaubnis - verbunden mit Anforderungen - an den Einsatz von "automatischen Geräten" hinzugefügt; d) 6.2 "Vortrocknen" und 6.3 "Abgetrennte, zur Asche beitragende Bestandteile (rac)" mit entsprechenden Erläuterungen hinzugefügt; e) Festlegungen aus der vorhergehenden europäischen Norm in 7.2 "Verfahren A - Aschegehalt bei 550 °C" verschoben; f) "Verfahren B" zur Bestimmung des "Aschegehalts bei 815 °C" als 7.3 hinzugefügt; g) Abschnitt 8 bezüglich der verschiedenen Berechnungen (für die "allgemeine Analyseprobe" (8.1) oder die "Berechnung des Gesamtaschegehalts im Anlieferungszustand und auf wasserfreier Bezugsbasis, einschließlich abgetrennter, zur Asche beitragender Bestandteile"(8.2)) aktualisiert; h) Abschnitt 10 "Prüfbericht" notwendige Angaben bezüglich der "abgetrennten Materialien, die zum Aschegehalt beitragen" und des "angewendeten Verfahrens oder der angewendeten Temperatur" ergänzt; i) in Anhang A, Tabelle A.1 "Präzisionsdaten für Verfahren A" Korrektur der Anzahl der Laboratorien; j) in Anhang A Tabelle A.2 "Präzisionsdaten für Verfahren B" hinzugefügt; k) Anhang B als informativen Anhang über Umweltaspekte hinzugefügt; l) redaktionelle Überarbeitung der Norm.