Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
In der Norm sind allgemeine Anforderungen an die Extraktion, Reinigung und Quantifizierung von Nukleinsäuren (DNA) enthalten und spezifische Verfahren beschrieben. Die einzelnen Verfahren sind in den Anhängen festgelegt.
Diese Norm wurde für Lebensmittel entwickelt, kann aber auch mit einigen Modifikationen auf Futtermittel und landwirtschaftliche sowie Umweltproben angewendet werden. Die Überprüfung auf transgene Herkunft von Zutaten wird nach folgenden Schritten nacheinander (oder gleichzeitig) durchgeführt. Nach der Probenahme werden die Nukleinsäuren aus der Untersuchungsprobe extrahiert. Die extrahierten Nukleinsäuren können bei oder nach dem Extraktionsverfahren weiter gereinigt werden. Danach werden sie quantitativ bestimmt (falls erforderlich), verdünnt (falls erforderlich) und analytisch untersucht, wie zum Beispiel mit einer Polymerase-Kettenreaktion, PCR. Das Ziel der Nukleinsäure-Extraktionsverfahren ist also die Bereitstellung von Nukleinsäuren, die für die darauf folgende Analyse geeignet sind. Das Grundprinzip der DNA-Extraktion besteht in der Freisetzung der in der Matrix vorhandenen DNA und außerdem in der gleichzeitigen oder anschließenden Reinigung der DNA von PCR-Inhibitoren.
Diese Änderung enthält ein neues Verfahren (Guanidin-Chloroform-Verfahren) zur Extraktion von DNA aus Sojalecithinen in rohen und kalt gepressten pflanzlichen Ölen. Das Verfahren ist in einem Ringversuch mit 12 teilnehmenden Laboratorien validiert worden.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 21571:2005-05 .
Gegenüber DIN EN ISO 21571:2005-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Verweisung auf die geplante aber nicht erarbeitete ISO 21568 wurde gelöscht; b) die Verweisung auf die ISO 24276:2006 wurde aktualisiert; c) die Anforderung an Laborproben in 5.1.2 wurde klarer formuliert; d) die Empfehlung, die Qualität der extrahierten DNA zu untersuchen wurde in Abschnitt 6 aufgenommen; e) ein neues Verfahren zur Extraktion von Sojalecithin wurde als A.5.2 aufgenommen; f) das gesamte Dokument wurde redaktionell (Fußnoten) angeglichen.