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Dieser Teil von ISO 19905 legt Anforderungen fest und gibt Empfehlungen für die einsatzortspezifische Beurteilung beweglicher schwimmender Einheiten zur Verwendung in der Erdöl und Erdgasindustrie. Er behandelt bemannte, nicht evakuierbare und bemannte, evakuierbare sowie unbemannte bewegliche schwimmende Einheiten nach ihrer Installation in einem bestimmten Einsatzgebiet. Dieser Teil von ISO 19905 behandelt bewegliche schwimmende Einrumpf-Einheiten (zum Beispiel schiffsförmige Einheiten oder Binnenschiffe), die mittels Säulen stabilisiert sind, gewöhnlich bezeichnet als Halbtaucher, oder andere Hüllenformen (zum Beispiel zylindrische/kegelförmige). Er ist nicht für Tension Leg-Plattformen anwendbar. Lageerhaltung kann durch ein Verankerungssystem, ein Strahlruder-unterstütztes Verankerungssystem oder dynamische Positionierung sichergestellt werden. Die Funktion der Einheit kann vielfältig sein, einschließlich Bohren, schwimmendes Hotel (Floatel), Tender-Unterstützung und so weiter. In Situationen, in denen Kohlenwasserstoffe produziert werden, können zusätzliche Anforderungen auftreten. Die Anforderungen dieses Teils von ISO 19905 gelten für den Rumpf und die Lageerhaltung für alle Arten von mobilen Einheiten. Die Anforderungen der tätigkeitsspezifischen Betriebsanweisung können an die jeweilige Beurteilungssituation angepasst werden. Dieses Dokument behandelt nicht alle Betrachtungen zum Einsatzgebiet, und bestimmte spezifische Positionen können eine zusätzliche Beurteilung erfordern. Dieses Dokument ist ausschließlich für bewegliche schwimmende Einheiten, die statisch unversehrt sind und angemessen instandgehalten werden, was gewöhnlich anhand einer gültigen RCS-Klassifikationsbescheinigung nachgewiesen wird, anwendbar. Dieses Dokument behandelt nicht die Auslegung, den Transport zum/vom Einsatzgebiet oder die Installation im und das Entfernen aus dem Einsatzgebiet. Dieses Dokument legt die Anforderungen für einsatzortspezifische Beurteilungen fest, beruht jedoch allgemein bezüglich der Bereitstellung der Einzelheiten zur Durchführung der Beurteilungen auf anderen Dokumenten. Im Allgemeinen: -wird bezüglich der Beurteilung des Lageerhaltungssystems auf ISO 19901-7 verwiesen; -wird bezüglich der Bestimmung der meteorologischen und ozeanografischen (Metocean) Einwirkungen auf die Einheit auf ISO 19904-1 verwiesen; -wird für arktische und kalte Regionen ISO 19906 herangezogen; -werden Rumpfkonstruktion und Luftspalt anhand eines Vergleichs zwischen den einsatzortspezifischen Metocean-Bedingungen und den jeweiligen Auslegungsbedingungen entsprechend den Festlegungen des Betriebshandbuchs in Übereinstimmung mit der RCS beurteilt; und -wird bezüglich der Beurteilung des Unterwasser Risers von beweglichen schwimmenden Bohreinheiten auf ISO 13624-1 und ISO/TR 13624-2 verwiesen. Auf IMCA M 220 oder eine vergleichbare Methodik wird bezüglich der Erstellung einer tätigkeits-spezifischen Betriebsanweisung verwiesen. Für Deutschland hat hieran der Arbeitskreis NA 109-00-01-07 AK "Offshore-Bauwerke" im DIN-Normenausschuss Erdöl- und Erdgasgewinnung (NÖG) mitgearbeitet.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 19905-3:2022-08 .