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Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Gehalts an schweren Fremdstoffen mit einer Partikelgröße von mehr als 3,15 mm durch das Schwimm-Sink-Trennverfahren in Kombination mit einer Aufschlämmung fest. Dieses Dokument ist anwendbar auf holzartige Biomasse nach ISO 17225-1:2014, Tabelle 1.
Die Bestimmung des Gehaltes an schweren Fremdstoffen mit einer Partikelgröße von mehr als 3,15 mm ist wichtig, um die Eignung der Biomasse für den Einsatz als biogener Brennstoff zu beurteilen. Steine und andere in Biomasse enthaltenen Fremdstoffe aus Stümpfen, Wurzeln, Sägeresthölzern sowie Reststoffen aus Erntemanagement und Landschaftsbau können sowohl während der Zerkleinerung als auch während der Verbrennung zu Problemen führen.
Dieses Verfahren ist zur Bestimmung des Gehalts an Fremdstoffen größer als 3,15 mm mit einer spezifischen Dichte größer 1 g/cm3, wie Steine, Glas, Gummi und bestimmte Kunststoffarten konzipiert worden.
Während der Probenverarbeitung kann eine manuelle Sortierung der leichten Fremdstoffe mit einer spezifischen Dichte von kleiner gleich 1 g/cm3 (zum Beispiel Plastikfolie) durchgeführt werden.
Fremdstoffe, die kleiner als 3,15 mm sind, werden in diesem Prüfverfahrens nicht berücksichtigt, können jedoch zum Aschegehalt beitragen.
Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-05-82 AA "Biogene Festbrennstoffe" im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP) .