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Norm [AKTUELL]
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DIN EN ISO 11148-13 ersetzt DIN EN 792-13:2009-01. Gegenüber der Vorgängerfassung enthält die neue Norm ein neues Symbol zur Kennzeichnung von Geräten mit Kontaktauslösung sowie eine zusätzliche Definition von Auslösesystemen (Kontaktauslösung mit automatischer Abschaltung). Zudem wurden die Werte für die minimale Auslösekraft am Auslösebügel in Abhängigkeit vom Auslösesystem geändert und die Anforderungen an die Funktion der Auslösesicherung für Geräte zum Eintreiben von Befestigungsmitteln in harte Oberflächen wie Stahl und Beton erweitert. Aufgenommen wurden zusätzliche Anforderungen für Geräte mit umschaltbarem Auslösesystem und zusätzliche Anforderungen an Gaskartuschen und Dosierventile für Gasgeräte. Ob ein Gerät eine Auslösesicherung benötigt, ist nur noch von Befestigungsmittelart, -länge und -gewicht abhängig. Zudem wurden die Bedingungen, wann eine Kontaktauslösung benutzt werden kann beziehungsweise eine Einzelauslösung benutzt werden muss, geändert. Des Weiteren wurde ein neuer Mindestweg der Auslösesicherung von 5 mm, bevor eine Auslösung erfolgen kann, sowie zusätzliche Falltests für die Geräte aufgenommen. Auch muss der Hersteller nun für jedes Gerät eine sichere Ablageposition definieren. Für diese Norm ist das Gremium NA 020-00-01 AA "Eintreibgeräte" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 792-13:2009-01 .
Gegenüber DIN EN 792-13:2009-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) ein neues Symbol zur Kennzeichnung von Geräten mit Kontaktauslösung wurde aufgenommen; b) die Werte für die minimale Auslösekraft am Auslösebügel in Abhängigkeit vom Auslösesystem wurden geändert; c) eine zusätzliche Definition von Auslösesystemen (Kontaktauslösung mit automatischer Abschaltung) wurde aufgenommen; d) die Anforderungen an die Funktion der Auslösesicherung für Geräte zum Eintreiben von Befestigungsmitteln in harte Oberflächen wie Stahl und Beton wurden erweitert; e) zusätzliche Anforderungen für Geräte mit umschaltbarem Auslösesystem wurden aufgenommen; f) zusätzliche Anforderungen an Gaskartuschen und Dosierventile für Gasgeräte wurden aufgenommen; g) ob ein Gerät eine Auslösesicherung benötigt, ist nur noch von Befestigungsmittelart, -länge und -gewicht abhängig; h) die Bedingungen, wann eine Kontaktauslösung benutzt werden kann bzw. eine Einzelauslösung benutzt werden muss, wurden geändert; i) ein neuer Mindestweg der Auslösesicherung von 5 mm, bevor eine Auslösung erfolgen kann, wurde aufgenommen; j) zusätzliche Falltests für die Geräte wurden aufgenommen; k) der Hersteller muss für jedes Gerät eine sichere Ablageposition definieren.