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Norm [AKTUELL]
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Campylobacter-Bakterien sind in Deutschland neben Salmonellen die häufigste Ursache für bakterielle infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen beim Menschen. Der Erreger wird hauptsächlich durch tierische Lebensmittel, insbesondere Geflügelprodukte, übertragen. Dieser Teil von ISO 10272 dient dem gesundheitlichen Verbraucherschutz und beschreibt ein horizontales Verfahren zum Nachweis von Campylobacter spp. durch Anreicherung oder direkte Ausplattierung. Dieses Dokument gilt für Erzeugnisse, die für den menschlichen Verzehr oder als Futtermittel bestimmt sind, und für Umgebungsproben im Bereich der Herstellung und der Behandlung von Lebensmitteln, wobei Einschränkungen gelten. Es kann auch auf Darminhalte oder Kotproben von Tieren, insbesondere Geflügel, angewendet werden. In Abhängigkeit von der Art des Produkts und dem Zweck der Prüfung können drei verschiedene Nachweisverfahren angewendet werden: - Verfahren A: Nachweis von Campylobacter durch Anreicherung, bei Produkten mit geringer Anzahl von Campylobacter und geringer Menge an Hintergrund-Mikroflora (Begleitflora) und/oder mit gestressten Campylobacter, zum Beispiel gekochte oder gefrorene Produkte; - Verfahren B: Nachweis von Campylobacter durch Anreicherung, bei Produkten mit geringer Anzahl von Campylobacter und starker Hintergrund-Mikroflora, zum Beispiel rohes (Geflügel-)Fleisch oder Rohmilch; -Verfahren C: Nachweis von Campylobacter durch direkte Ausplattierung, bei Produkten mit hoher Anzahl von Campylobacter, zum Beispiel Kot, Caecuminhalt von Geflügel oder rohes Geflügelfleisch. Für dieses Dokument ist das Gremium NA 057-01-06 AA "Mikrobiologie der Lebensmittelkette" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN ISO 10272-1:2017-09 .
Gegenüber DIN EN ISO 10272-1:2017-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 3: Begriff 3.1 modifiziert; b) Unterabschnitt 4.1 um eine Anmerkung ergänzt; c) Unterabschnitt 9.5.1 um eine Anmerkung ergänzt; d) Unterabschnitt 9.6 modifiziert; e) Unterabschnitt 11.1 um einen Satz ergänzt; f) Anhang B: Abschnitt B.3 ersetzt und Abschnitt B.11 modifiziert (Tabelle B.1 ersetzt); g) Anhang C um eine Anmerkung ergänzt; h) Anhang D, Anhang E und Anhang F neu hinzugefügt; i) Literaturhinweise um neue Dokumente ergänzt.