Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Dieser Teil von IEC 60794, welcher eine Fachgrundspezifikation ist, behandelt LWL-Bandkabel. In diesem Teil festgelegte Anforderungen gelten für LWL-Bandkabel für die Verwendung in Telekommunikationseinrichtungen und Einrichtungen, in welchen vergleichbare Techniken angewendet werden, insbesondere LWL-Kabel nach IEC 60794-2 für die Verwendung in Innenräumen, nach IEC 60794-3 für die Verwendung im Freien, nach IEC 60794-4 für Luftkabel auf Freileitungen, in IEC 60794-5 für Mikrorohrkabel zur Installation durch Einblasen und in IEC 60794-6 für die Verwendung im Innen- und Außenbereich. Die genauen Spezifikationen können in den Spezifikationen für jede Anwendung wie zum Beispiel IEC 60794-2 und IEC 60794-3 verifiziert werden. Das Dokument beschreibt allgemeine Anforderungen, den Prüfaufbau, die Höchstmaße und die strukturelle Geometrie von LWL-Bandkabeln sowie mechanische Anforderungen. Es gibt keine Einschränkungen im Anwendungsbereich des Dokuments. Gegenüber DIN EN IEC 60794-1-31:2019-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die geometrischen Anforderungen an LWL-Bandkabel mit einem üblichen Durchmesser der Faserbeschichtung von 250 µm wurden geändert und diejenigen für LWL-Bandkabel mit einem üblichen Durchmesser der Faserbeschichtung von 200 µm wurden hinzugefügt; b) „Kennzeichnung durch Positionsangabe“ und „Kennzeichnung durch Bandcodierung und Faserfärbung“ werden in einem neuen informativen Anhang A verschoben. Die Norm erhöht durch ihre Anwendung die Investitionssicherheit für Hersteller und Anwender und gibt Prüflaboren und Herstellern definierte Angaben zur Prüfung.
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Gegenüber DIN EN IEC 60794-1-31:2019-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die geometrischen Anforderungen an LWL-Bandkabel mit einem üblichen Durchmesser der Faserbeschichtung von 250 µm wurden geändert und diejenigen für LWL-Bandkabel mit einem üblichen Durchmesser der Faserbeschichtung von 200 µm wurden hinzugefügt. b) „Kennzeichnung durch Positionsangabe“ und „Kennzeichnung durch Bandcodierung und Faserfärbung“ werden in einen neuen informativen Anhang A verschoben.
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