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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil von IEC 60331 legt das Prüfverfahren für Kabel und isolierte Leitungen fest, bei denen ein Isolationserhalt erforderlich ist, wenn sie unter festgelegten Bedingungen Brand und mechanischer Erschütterung ausgesetzt sind. Dieses Dokument gilt für Kabel und isolierte Leitungen mit Nennspannungen kleiner oder gleich 600 V/1 000 V, einschließlich Kabeln und isolierten Leitungen mit Nennspannungen unter 80 V, metallenen Daten- und Telekommunikationskabeln und -leitungen sowie Glasfaserkabeln. Es ist für die Prüfung von Kabeln und isolierten Leitungen mit einem Außendurchmesser von größer 20 mm vorgesehen. Für Kabel und isolierte Leitungen kleineren Durchmessers sind Prüfungen mithilfe der Prüfgeräte, Verfahren und Anforderungen von IEC 60331-2 vorgesehen. Dieses Dokument enthält Einzelheiten zum spezifischen Ausfallpunkt, zur Prüfanordnung für die Durchgangsprüfung, zum Prüfmuster, zum Prüfverfahren und zum Prüfbericht für Starkstrom- und Steuerkabel und isolierte Leitungen mit einer Nennspannung von bis zu 600 V/1 000 V. Obwohl der Anwendungsbereich auf Kabel und isolierte Leitungen mit einer Nennspannung bis einschließlich 0,6/1,0 kV beschränkt ist, darf das Verfahren mit Zustimmung des Herstellers und des Käufers für Kabel und isolierte Leitungen mit einer Nennspannung bis einschließlich 1,8/3 (3,3) kV verwendet werden, sofern geeignete Sicherungen verwendet werden. Es werden Anforderungen an eine Kennzeichnung aufgestellt, die optional auf dem Kabel und der isolierten Leitung angebracht werden darf, um die Übereinstimmung mit diesem Dokument zu kennzeichnen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50362:2003-11; VDE 0482-362:2003-11 .
Gegenüber DIN EN 50362 (VDE 0482-362):2003-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Vorgängernorm komplett mit der neuen Norm ersetzt; b) Überarbeitung und Erweiterung des Anwendungsbereichs der Norm; c) Norm beinhaltet jetzt Anforderungen an Glasfaserkabel; d) Überarbeitung und verbesserte Beschreibung der Prüfumgebung; e) Überarbeitung der Prüfleiter und Befestigung mit Hinzufügen von zwei zusätzlichen vertikalen Elementen; f) verbindliche Vorgabe der Verwendung von Massendurchflussmessern/-reglern zur genauen regelung von Brennstoff und Luft im Brenner; g) Überarbeitung und Erweiterung der Anforderungen an den Prüfbericht.