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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die EN 9110 gilt für Instandhaltungsorganisationen, deren Hauptgeschäftsfeld Dienstleistungen auf dem Gebiet der Instandhaltung, Reparatur und Überholung von kommerziell und militärisch genutzten Produkten der Luftfahrtindustrie ist, sowie für Erstausrüster (OEM-Organisationen), bei denen Instandhaltung, Reparatur und Überholung unabhängig durchgeführt werden oder deren Instandhaltung, Reparatur und Überholung sich grundlegend von den Fertigungs-/Produktionsprozessen unterscheiden. Die Norm ist zugeschnitten auf Organisationen, die das Zertifikat für Reparaturwerkstätten der National Airworthiness Authority (NAA) erworben haben, und solche Organisationen, die Instandhaltungs-, Reparatur- und Überholungsdienstleistungen für militärische Produkte der Luftfahrtindustrie durchführen; von der Norm können jedoch auch nichtzertifizierte Instandhaltungsorganisationen profitieren, sollten sie sich für ihre Anwendung entscheiden. Die Vorgängernorm wurde überarbeitet, um die Anforderungen nach ISO 9001:2008 und die von der IAQG entwickelte AS/EN/JISQ 9100:2009 zu integrieren. Zusätzlich wurden die Anforderungen, Definitionen und Anmerkungen durchgesehen und ergänzende Anforderungen im Interesse aller Beteiligten aufgenommen. Die Industrie hat die International Aerospace Quality Group (IAQG) mit Vertretern aus Unternehmen in Amerika, Asien/Pazifik und Europa zu dem Zweck begründet, Initiativen umzusetzen, die zu wesentlichen Verbesserungen in der Qualität und zu einer Kostenreduzierung in der gesamten Wertschöpfungskette führen. Die vorliegende Norm wurde von der IAQG erarbeitet. Die vorliegende Norm EN 9110 wurde von ASD-STAN, Fachbereich Qualität, für den IAQG-Sektor Europa veröffentlicht. Der Verband der Europäischen Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie Normung (ASD-STAN) ist vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) für zuständig erklärt worden, Europäische Normen (EN) für das Gebiet der Luft- und Raumfahrt auszuarbeiten. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-05-01 AA "Grundlagen und Managementverfahren" im DIN Normenausschuss Luft- und Raumfahrt. Entsprechend Beschluss 57/9 des Technischen Ausschusses des Beirats des Normenausschusses Luft- und Raumfahrt (NL) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. sind die europäischen Luft- und Raumfahrt-Normungsergebnisse zweisprachig, in Deutsch und Englisch, in das Deutsche Normenwerk zu überführen. Aus diesem Grund wird der Deutschen Fassung dieser EN-Norm die Englische Fassung hinzugefügt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 9110:2007-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 9110:2015-04 .
Gegenüber DIN EN 9110:2007-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anpassung des Textes an EN ISO 9001:2008; b) Abschnitt 3 wurde um weitere Begriffe ergänzt; c) Aufnahme der Forderung in 4.1, dass ein QM-System den Anforderungen des Kunden und den gesetzlichen und behördlichen QMS-Anforderungen gerecht wird; d) die Forderungen in 4.2.1, dass die Dokumentation zum QMS die anzuwendenden behördlichen Anforderungen enthalten und das Vertreter des Kunden und/oder der Aufsichtsbehörden Zugang zur Dokumentation haben müssen, entfiel; e) die Forderung in 4.2.2, dass beim Verweisen auf dokumentierte Verfahren die Beziehung zwischen den Anforderungen dieser Norm und den dokumentierten Verfahren eindeutig dargelegt sein muss entfiel. Dafür wurde eine Aufzählung von Prozessen und Verfahren, für die eine Beschreibung im QM-Handbuch enthalten sein, aufgenommen; f) die Forderung in 4.2.3 Dokumentenänderungen mit den Kunden und/oder Aufsichtsbehörden abzustimmen entfiel; g) die Forderungen in 4.2.4, dass die Aufzeichnungen den Kunden und Behörden zugänglich sein muss, entfiel; h) Abschnitt 4.3 "Konfigurationsmanagement" entfiel; i) in die Selbstverpflichtung der Leitung in 5.1 wurden die Punkte Sicherheitspolitik und Festschreibung von Sicherheitszielen aufgenommen; j) 5.2: es wurden Anforderungen an die oberste Leitung hinsichtlich Produktkonformität und zeitgenauer Warenauslieferung aufgenommen; k) es wurde ein Abschnitt 5.3 "Sicherheitsziele" aufgenommen; l) in 5.5.1.2 wurde die Möglichkeit der Ernennung von mehr als einem Instandhaltungsbeauftragten aufgenommen; m) in 5.6.1 wurden die Einbeziehung der Sicherheitspolitik und der Sicherheitsziele aufgenommen; n) es wurde ein Abschnitt 5.7 "Sicherheitspolitik" aufgenommen; o) in 6.1 wurde die Forderung nach einem System zur Überprüfung und Sicherstellung der erforderlichen Ressourcen aufgenommen; p) in 6.2 wurde die Forderung nach zertifizierten Personal für die Erfüllung und Einhaltung der maßgeblichen behördlichen Anforderungen und einem Prozess für die Qualifizierung und Beaufsichtigung von nichtzertifizierten Personals aufgenommen; q) in 6.3 wurden zur Infrastruktur auch Einrichtungen, die sich nicht im Bestand der Organisation befinden, aber von den Kunden und Behörden akzeptiert werden, hingefügt; r) in Abschnitt 7.1 "Planung der Produktrealisierung" der EN 9100:2009 wurden zusätzlich die Abschnitte 7.1.1 "Projektmanagement", 7.1.2 "Risikomanagement", 7.1.3 "Konfigurationsmanagement" und 7.1.4 "Steuerung der Übertragung von Arbeitsprozessen" aufgenommen; s) die Abschnitte 7.2 und 7.3 wurden den Änderungen der EN 9100:2009 angepasst und um Luft- und Raumfahrtspezifische Anforderungen ergänzt; t) 7.4: es wurde die Verantwortung der Organisation für die Qualität aller von Lieferanten beschafften Produkte und sich daraus ergebene Verpflichtungen aufgenommen; u) 7.5.1: es wurde die Verantwortung der Organisation in der Produktion und Dienstleistungserbringung konkretisiert; v) 8.2.1: es wurden die Anforderungen an die Informationen zur Einschätzung der Kundenzufriedenheit gestellt; w) 8.2.2: die zusätzliche Forderung an das interne Audits entfielen; x) in 8.2.3, 8.2.4 und 8.3 wurden die Luft- und Raumfahrtspezifischen Anforderungen dem geänderten Text der EN 9100:2009 angepasst; y) in 8.4 wurde für die Datenanalyse auch Angaben über auf menschlichen Faktoren beruhende Vorkommnisse gefordert; z) in 8.5.1 wurde die Forderung nach der Überwachung der Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen und die Bewertung der Ergebnisse durch die Organisation aufgenommen; aa) 8.5.2: ein dokumentiertes Verfahren zur Bestimmung weiterer fehlerhafter Produkte und, wenn erforderlich, zur Ergreifung weiterführender Maßnahmen muss eingeführt werden, sowie die Bewertung des Bedarfs an Maßnahmen die menschlichen Faktoren betreffend; bb) 8.5.3: ein dokumentiertes Verfahren zur Bewertung des Bedarfs an Maßnahmen die menschlichen Faktoren betreffend, muss eingeführt werden.