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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm EN 9110 enthält die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001 und legt ergänzende Anforderungen, Definitionen und Anmerkungen an Instandhaltungsbetriebe in der Luftfahrt fest. Sie ist für Instandhaltungsorganisationen entwickelt worden, ungeachtet dessen, ob diese eine Zulassung einer nationalen Luftfahrtbehörde als Instandhaltungsbetrieb halten. Diese Norm ist ausgerichtet auf eine Nutzung durch Instandhaltungsorganisationen, deren Hauptgeschäft es ist, Instandhaltungsleistungen für zivile und militärische Produkte der Luftfahrt zu erbringen, und durch Originalteilehersteller [en: OEM], die Instandhaltung eigenständig durchführen oder deren Instandhaltung sich substanziell von ihren Fertigungs-/Produktionstätigkeiten unterscheidet. Die Norm legt Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest, wenn eine Organisation a) ihre Fähigkeit zur ständigen Bereitstellung von Produkten darzulegen hat, die die Anforderungen der Kunden und die zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen erfüllen, und b) danach strebt, die Kundenzufriedenheit durch wirksame Anwendung des Systems zu erhöhen, einschließlich der Prozesse zur ständigen Verbesserung des Systems und der Zusicherung der Einhaltung der Anforderungen der Kunden und der zutreffenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen. Gegenüber der Vorgängerausgabe DIN EN 9110:2011-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Allgemeines Ziel der Überarbeitung war, durch Hinzufügen von Definitionen und Klarstellungen von vorhandenen Anforderungen Interpretationsprobleme zu klären. Dafür wurden die Begriffe lufttüchtig, zertifiziertes Personal und freigabeberechtigtes Personal in Abschnitt 3 aufgenommen. Verschiedene Begriffsdefinitionen wurden ebenso wie verschiedene Abschnitte überarbeitet und/oder ergänzt. b) die Begriffe Reparatur- und Überholungsdienstleistung wurden zugunsten der alleinigen Verwendung des Begriffes Instandhaltungsdienstleitung gestrichen, an verschiedenen Stellen der Norm der Begriff Produktion durch Instandhaltung ersetzt; c) der Anwendungsbereich wurde auf Instandhaltungsorganisationen erweitert, die diese Norm anwenden, obwohl sie keine Zulassung einer nationalen Luftfahrtbehörde als Instandhaltungsbetrieb halten. Die Norm EN 9110 wurde innerhalb der IAQG erarbeitet und von ASD-STAN, Fachbereich Qualität, für Europa veröffentlicht. Die Luftfahrtindustrie hat die International Aerospace Quality Group (IAQG) mit Vertretern aus Unternehmen in Amerika, Asien/Pazifik und Europa zu dem Zweck begründet, Initiativen umzusetzen, die zu wesentlichen Verbesserungen in der Qualität und zu einer Kostenreduzierung in der gesamten Wertschöpfungskette führen. Der Verband der Europäischen Luft-, Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie Normung (ASD-STAN) ist vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) für zuständig erklärt worden, Europäische Normen (EN) für das Gebiet der Luft- und Raumfahrt auszuarbeiten. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 131-05-01 AA "Grundlagen und Managementverfahren" im DIN-Normenausschuss Luft- und Raumfahrt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 9110:2011-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 9110:2018-08 .
Gegenüber DIN EN 9110:2011-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Allgemeines Ziel der Überarbeitung war, durch Hinzufügen von Definitionen und Klarstellungen von vorhandenen Anforderungen Interpretationsprobleme zu klären; b) die Begriffe Reparatur- und Überholungsdienstleistung wurden zugunsten der alleinigen Verwendung des Begriffes Instandhaltungsdienstleitung gestrichen, an verschiedenen Stellen der Begriff Produktion durch Instandhaltung ersetzt; c) der Anwendungsbereich wurde auf Instandhaltungsorganisationen erweitert, die diese Norm anwenden, obwohl sie keine Zulassung einer nationalen Luftfahrtbehörde als Instandhaltungsbetrieb halten; d) die folgenden Begriffe wurden in Abschnitt 3 aufgenommen: lufttüchtig, zertifiziertes Personal und freigabeberechtigtes Personal, verschiedene Begriffsdefinitionen wurden überarbeitet und/oder ergänzt; e) in 4.2.3 wurde eine Anmerkung und der Punkt h) hinzugefügt; f) in 5.4.3 wurde eine Anmerkung hinzugefügt und in 5.5.2, Punkt d) sowie in 5.6.2, Punkt h) geändert, g) Änderungen gab es in 6.1, in 6.2.1, hier wurde u.a. die frühere Anmerkung 2 durch einen normativen Text ersetzt, in 6.2.2, hier entfiel u.a. der Punkt h), in 6.3, Punkt d) und in 6.4, wo der zweite Satz neu eingefügt wurde; h) Änderungen gab es in 7.1, dritter Anstrich der Anmerkung 1 sowie Punkt f), in 7.1.3 mit Hinzunahme der Anmerkung 2, in 7.1.4 mit Aufnahme des letzten Satzes und in 7.2.2, Punkt d) sowie Hinzufügen des Satzes nach Punkt e); i) 7.3 wurde um zwei Anstrichtexte ergänzt und in 7.4.2, die Punkte k) und l) geändert; j) in 7.5.1 wurde die Anmerkung 1 geändert sowie die Punkte h), m) und o) überarbeitet, in 7.5.1.1 der erste Satz und in 7.5.1 Punkt b) geändert; k) in 7.5.2 wurde nach der Anmerkung ein Satz, in 7.5.4 die Anmerkung 2 und in 7.6 der zweiten Satzes neu aufgenommen; l) in 8.2.1 wurde der letzte Satz neu aufgenommen, in 8.2.2 die Anmerkung 1, in 8.2.3, Punkt b), in 8.2.4 sowie in 8.3 verschiedene Textstellen geändert und in 8.5.1 die Anmerkung ergänzt.