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Norm [AKTUELL]
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Die Norm DIN EN 818-1 legt die allgemeinen Bedingungen für die Abnahme in Bezug auf die Sicherheit von elektrisch geschweißten, kurzgliedrigen Rundstahlketten zum Heben fest. Sie gilt für mitteltolerierte Rundstahlketten als Bestandteil von Anschlagketten und für allgemeine Hebevorgänge sowie für feintolerierte Rundstahlketten als Bestandteil von Hebezeugen und anderen ähnlichen Hebevorrichtungen.
Die Norm DIN EN 818-2 legt Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit für kurzgliedrige Rundstahlketten, Güteklasse 8, mitteltoleriert für den Einsatz in Anschlagketten nach DIN EN 818-4 und für allgemeine Hebezwecke fest. Dieses sind elektrisch geschweißte, kurzgliedrige Rundstahlketten, wärmebehandelt und geprüft in Übereinstimmung mit den allgemeinen Abnahmebedingungen nach DIN EN 818-1. Der Nenndickenbereich in diesem Teil erstreckt sich von 4 mm bis 45 mm.
Die Norm DIN EN 818-3 legt Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit für kurzgliedrige Rundstahlketten, Güteklasse 4, mitteltoleriert, für den Einsatz in Anschlagketten nach DIN EN 818-5 und für allgemeine Hebezwecke fest. Dieses sind elektrisch geschweißte, kurzgliedrige Rundstahlketten, in Übereinstimmung mit den allgemeinen Abnahmebedingungen nach DIN EN 818-1, die zum Heben von Gegenständen, Materialien und Gütern vorgesehen sind. Der Nenndickenbereich in diesem Teil erstreckt sich von 7 mm bis 45 mm.
Die Norm DIN EN 818-4 legt die Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit, Einstufungsmethoden und Prüfverfahren für ein-, zwei-, drei- und viersträngige Anschlagketten und für Kranzketten in montierter Bauart und geschweißter Bauart fest, unter Benutzung von kurzgliedrigen mitteltolerierten Rundstahlketten der Güteklasse 8 nach DIN EN 818-2 zusammen mit zugeordneten Bauteilen der gleichen Güteklasse.
Die Norm DIN EN 818-5 legt Anforderungen in Bezug auf die Sicherheit, Einstufungsmethoden und Prüfverfahren für ein-, zwei-, drei- und viersträngige Anschlagketten und für Kranzketten in geschweißter Bauart fest unter Benutzung von kurzgliedrigen mitteltolerierten Rundstahlketten der Güteklasse 4 nach DIN EN 818-3 zusammen mit zugeordneten Einzelteilen der gleichen Güteklasse nach DIN EN 1677-5 und DIN EN 1677-6. Diese Anschlagketten sind zum Heben von Gegenständen, Materialien und Gütern vorgesehen.
Die Norm DIN EN 818-6 enthält Informationen über den Gebrauch und die Instandhaltung, die vom Hersteller mit Anschlagketten nach DIN EN 818-4 und DIN EN 818-5 zur Verfügung zu stellen sind.
Bei den Veröffentlichungen handelt es sich um konsolidierte Fassungen.
Die Normen enthalten jeweils die Änderung A1:2008 zur entsprechenden Europäischen Norm der Reihe EN 818. Diese Änderung A1:2008 enthält umfangreiche inhaltliche Änderungen und konkretisiert darüber hinaus die einschlägigen Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Die Normen wurden vom CEN/TC 168 "Ketten, Seile, Hebebänder, Anschlagmittel und Zubehör - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Spiegelgremium für Teil 1 und Teil 6 der Normenreihe ist der Arbeitsausschuss NA 085-00-01 AA "Grundnormen für Rundstahlketten und Zubehör" des NRK. Das zuständige nationale Gremium für die Teile 2 bis 5 ist der Arbeitsausschuss NA 085-00-03 AA "Anschlagketten und Zubehör" des NRK.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 818-1:1996-08 .
Gegenüber DIN EN 818-1:1996-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweis in Tabelle 1 auf EN 292-2:1991/A1:1995 gelöscht; b) Abschnitt 6.1 über die Qualifikation von Personal aufgenommen; c) Aufnahme eines neuen informativen Anhangs ZA; d) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB, über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.