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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Richtlinie für Aufzüge 95/16/EG an erstmals im EWR in Verkehr gebrachte elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Aufzugsrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse von dauerhaft errichteten, neuen, elektrisch betriebenen Aufzügen, die einen Treibscheiben-, Trommel- oder Kettenantrieb haben, festgelegte Ebenen bedienen und einen Fahrkorb besitzen, der, an Seilen oder Ketten aufgehängt, für den Transport von Personen oder Personen und Lasten bestimmt ist und der sich zwischen Führungen, die nicht mehr als 15° gegen die Senkrechte geneigt sind, bewegt. Diese Norm gilt nicht für: - die Errichtung von elektrischen Aufzügen in bestehenden Gebäuden, soweit es die Platzverhältnisse nicht erlauben, - wesentliche Änderungen an einem Aufzug, der vor dem Inkrafttreten dieser Norm errichtet wurde, - Hebezeuge, wie Umlaufaufzüge, Schachtförderanlagen, Bühnenaufzüge, Einrichtungen mit selbsttätiger Beladung, Kübelaufzüge, Bauaufzüge, Schiffsaufzüge, Bohrplattformen auf See, Bau- und Wartungseinrichtungen, - Transport, Errichtung, Reparatur und Ausbau von Aufzügen, - Aufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit ≤ 0,15 m/s. Gegenüber DIN EN 81-1:2000-05 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: - Ausschluss der Aufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit ≤ 0,15 m/s im Anwendungsbereich; - Aufnahme eines neuen Abschnitts für die Aufstellungsorte von Triebwerk und Steuerung sowie Seilrollen; - Hinzufügen eines Abschnitts bezüglich des Schutzes gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs; - Änderung des Abschnitts 12.5 (Notbetrieb); - Hinzufügen eines neuen Abschnitts 12.12 (Betriebsmäßiger Halt des Fahrkorbs an Haltestellen und Nachregulierungsgenauigkeit); - Aufnahme von programmierbaren elektronischen Systemen; - Anpassung der Steuerung für Aufzüge ohne Triebwerksraum; - Anpassung von Triebwerks- und Rollenräumen und des Schachts für Aufzüge ohne Triebwerksraum. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee 10 "Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige" des Europäischen Komitees für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 81-1:1998+A3:2009. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitsausschuss NA 060-33-01 AA "Aufzüge" im Fachbereich Aufzüge und Fahrtreppen des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von hydraulisch betriebenen Personen- und Lastenaufzügen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 81-1/A1:2006-03 , DIN EN 81-1/A2:2005-01 , DIN EN 81-1:2000-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 81-20:2014-11 , DIN EN 81-20:2020-06 , DIN EN 81-50:2015-02 , DIN EN 81-50:2020-06 .
Gegenüber DIN EN 81-1:2000-05, DIN EN 81-1/A1:2006-03 und DIN EN 81-1/A2:2005-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen im Vorwort; b) Ausschluss der Aufzüge mit einer Nenngeschwindigkeit ≤ 0,15 m/s im Anwendungsbereich; c) Aufnahme eines neuen Abschnitts 6 für die Aufstellungsorte von Triebwerk und Steuerung sowie Seilrollen; d) Hinzufügen von 9.11 (Schutz gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs); e) Änderung von 12.5 (Notbetrieb) f) Hinzufügen von 12.12 (Betriebsmäßiger Halt des Fahrkorbs an Haltestellen und Nachregulierungsgenauigkeit); g) Änderungen des Textes in 13.4 (Hauptschalter) und 13.6 (Beleuchtung und Steckdosen); h) Aufnahme von 14.1.2.6 für programmierbare elektronische Systeme; i) Anpassung von 14.2 (Steuerung) für Aufzüge ohne Triebwerksraum; j) Anpassung von 15.4 (Triebwerks- und Rollenräume) und 15.5 (Schacht) für Aufzüge ohne Triebwerksraum; k) Ergänzung von 16.3.1 (Normalbetrieb) für Aufzüge ohne Triebwerksraum und von 16.3.3.1, 2. Absatz (für programmierbare elektronische Systeme); l) Änderungen in den Tabellen A.1, A.2, D.2 und E.2; m) Ergänzung des Abschnitts F.6 um Anforderungen für programmierbare elektronische Systeme; n) Hinzufügen eines neuen Abschnitts F.8 im Anhang F, Schutzeinrichtung gegen unbeabsichtigte Bewegungen des Fahrkorbs; o) Hinzufügen eines Anhangs P mit der Beschreibung möglicher Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen an programmierbare elektronische Systeme; p) Änderung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der durch die Richtlinie 2006/42/EG geänderten Aufzugsrichtlinie 95/16/EG.