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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Dieser Teil der EN 71 legt Anforderungen an die in Fingermalfarben verwendeten Substanzen und Materialien fest und gilt nur für Fingermalfarben. Zusätzliche Anforderungen an Kennzeichnung, Beschriftung und Verpackung sind festgelegt. Die Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitskreis NA 095-05-01-02 AK "Sicherheit von Spielzeug - Chemische Eigenschaften" im Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-7:2002-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-7:2020-06 , DIN EN 71-7:2017-12 , DIN EN 71-7:2018-05 .
Gegenüber DIN EN 71-7:2002-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Norm überarbeitet, um neue besondere Sicherheitsanforderungen in Richtlinie 2009/48/EG im Vergleich zu Richtlinie 88/378/EWG zu berücksichtigen; b) in Abschnitt 3 Begriffe "Fingermalfarbe", "Farbmittel", "Füllstoff" und "Bindemittel" geändert; c) in 4.2 Anforderungen an Farbmittel geändert; d) in 4.4 Grenzwerte an bestimmte Elemente in dieser Norm gestrichen und mit Verweis auf EN 71-3 ersetzt; e) in 4.5 Tabelle 2 (frühere Tabelle 4) aktualisiert, insbesondere Grenzwerte für Verunreinigungen in Fingermalfarben (polychlorierte Biphenyle, Hexachlorbenzen und Benzo (a)pyren) ergänzt; f) in 4.6 "Anforderungen an den Geschmack" geändert, insbesondere Saccharoseoctaacetat aus der Liste der Bitterstoffe gestrichen; g) in 4.7 Bereich des zulässigen pH-Werts geändert; h) in 4.8 Anforderungen an "Bindemittel, Füllstoffe, Feuchthaltemittel und Tenside" geändert; i) in 4.9 Grenzwert und Prüfverfahren für N-Nitrosamine in Fingermalfarben durch einen Verweis auf prEN 71-12 aufgenommen; j) in 4.10 Anforderungen an Behälter aufgenommen; k) früherer Abschnitt 5 gestrichen, da sich die Anforderungen in Abschnitt 4 nun direkt auf die Prüfverfahren in Anhängen und anderen Normen beziehen; l) in Abschnitt 5 (früherer Abschnitt 6) Anforderungen an die Produktinformation geändert; m) Anhang A von normativ in informativ geändert und Liste der Farbmittel aktualisiert; n) in Anhang B die Liste der Konservierungsmittel aktualisiert; o) in Anhang C die Liste der Füllstoffe und Tenside aktualisiert; p) in Anhang D die Prüfverfahren zum Nachweis bestimmter Azofarbmittel und zur Bestimmung freier primärer aromatischer Amine geändert und validiert; q) neuen normative Anhang E mit Prüfverfahren zur Bestimmung von Hexachlorbenzen, polychlorierten Biphenylen und Benzo (a)pyren aufgenommen; r) neuen informativen Anhang F mit einer Erläuterung der Anforderungen dieser Norm aufgenommen.