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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für die Stoffe und Materialien fest, die in chemischem Spielzeug (Sets), ausgenommen Experimentierkästen, verwendet werden. Bei diesen Stoffen und Gemischen handelt es sich um: - solche, die nach der für gefährliche Stoffe und gefährliche Gemische geltenden EU-Rechtsvorschrift als gefährlich eingestuft wurden; - Stoffe und Gemische, die in übermäßigen Mengen die Gesundheit der Kinder schädigen könnten und die nicht durch die vorstehend genannte Rechtsvorschrift als gefährlich eingestuft sind; - und sonstige chemische Stoffe und Gemische, die mit dem chemischen Spielzeug mitgeliefert werden. Weiterhin sind die Anforderungen an die Kennzeichnung, die Warnhinweise, die Sicherheitsregeln, die Inhaltsangabe, die Gebrauchsanleitung sowie die Erste-Hilfe-Informationen festgelegt. Die Norm gilt insbesondere für: - Gips-Gussformen-Sets; - keramische und glasartige Email-Werkstoffe in Miniatur-Werkstatt-Sets; - im Ofen zu härtende weichmacherhaltige PVC-Modelliermassen-Sets; - Schmelzgranulat-Sets; - Einbettungs-Sets; - Klebstoffe, Farben, Lacke, Firnisse, Verdünnungen und Reinigungsmittel (Lösemittel), welche in Modellbaukästen mitgeliefert oder für diese empfohlen werden. Die Norm (EN 71-5) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 52 "Sicherheit von Spielzeug" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DS (Dänemark) gehalten wird. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitskreis NA 095-05-01-02 AK "Sicherheit von Spielzeug - Chemische Eigenschaften" im Normenausschuss Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 71-5/A1:2006-03 , DIN EN 71-5/A2:2009-10 , DIN EN 71-5:1993-07 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-5:2015-12 .
Gegenüber DIN EN 71-5:1993-07, DIN EN 71-5/A1:2006-03 und DIN EN 71-5/A2:2009-10, wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderungen A1:2006 und A2:2009 konsolidiert; b) Norm überarbeitet, um neue besondere Sicherheitsanforderungen in Richtlinie 2009/48/EG im Vergleich zu Richtlinie 88/378/EWG zu berücksichtigen, sowie die Anforderungen an die Kennzeichnung von einzeln abgegebenen Stoffen nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 einzubeziehen; c) Warnhinweise in allen Abschnitten an die Richtlinie 2009/48/EG angepasst ("Nicht geeignet für Kinder unter (*) Jahren. Benutzung nur unter Aufsicht von Erwachsenen."); d) Begriffe "chemisches Spielzeug" und "Experimentierkasten" hinzugefügt und Begriffe "Klebstoffe, Farben, Lacke, Firnisse, Verdünnungen und Reinigungsmittel, die in Modellbaukästen enthalten sind oder empfohlen werden", "Farbe auf Wasserbasis" und "lösemittelhaltige Farben und Lacke" durch die Begriffe "Modellbaukasten", "Farben und Lacke auf Wasserbasis" und "Farben und Lacke auf Lösemittelbasis" ersetzt; e) Anforderungen an und Prüfverfahren für Foto-Entwicklungs-Sets entfernt; f) Analyseverfahren dürfen nun von beschriebenen Verfahren abweichen, wenn mit ihnen mindestens die gleiche Genauigkeit und Präzision der in dieser Norm beschriebenen Verfahren und eine adäquate Empfindlichkeit erreicht werden und sie validiert wurden, um nachzuweisen, dass die Ergebnisse denen dieser Normverfahren entsprechen.