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Die Änderung A1 zu EN 71-5:1993 wurde von der CEN/TC 52/WG 5 "Chemisches Spielzeug" im Rahmen der EG-Richtlinie 88/378/EWG erstellt. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Unterausschuss NA 039-02-01-02 UA "Chemisches Spielzeug/Fingermalfarben" im NAGD.
Mit der Änderung A1 zu DIN EN 71-5:1993-07 über "Sicherheit von Spielzeug - Teil 5: Chemisches Spielzeug (Sets) ausgenommen Experimentierkästen" wurde eine Lücke in der Normenreihe DIN EN 71 über die "Sicherheit von Spielzeug" geschlossen.
In der Änderung A1 sind die bisher fehlenden Prüfverfahren für die Stoffe und Werkstoffe festgelegt, die in chemischem Spielzeug, ausgenommen Experimentierkästen, verwendet werden. Die Prüfverfahren können angewendet werden auf
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-5:2013-08 , DIN EN 71-5:2015-12 .
Gegenüber DIN EN 71-5:1993 07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Absätze eins, sechs und sieben bis zwölf der Einleitung ergänzt; b) Abschnitt 2 ergänzt und einige Verweisungen gelöscht; c) Abschnitt 12 sowie Anhang A, B, C, D und ZA hinzugefügt.