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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Norm EN 71-5 legt Anforderungen an die Stoffe und Werkstoffe fest, die in chemischem Spielzeug, ausgenommen Experimentierkästen, verwendet werden. Diese Änderung A2 zur EN 71-5:1993 wurde von der CEN/TC 52/WG 5 "Chemisches Spielzeug" im Rahmen der Richtlinie 88/378/EWG erarbeitet. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitskreis NA 0095-05-01-02 AK "Chemisches Spielzeug/Fingermalfarben" im NASG.
Die Europäische Norm EN 71-5:1993 wurde unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich der Unbedenklichkeit von Substanzen und Verbindungen, die in chemischem Spielzeug (Sets) verwendet werden, überprüft. Zu den chemischen Spielzeugen zählen
Die künftige Änderung A2 betrifft Substanzen aus den Tabellen 1 bis 15 von EN 71-5:1993, die nach neuesten Erkenntnissen unter Verdacht stehen, fortpflanzungsgefährdend zu sein; diese wurden durch sichere Alternativstoffe ersetzt. Die Substanzklassifikationen wurden aktualisiert. Es wurden Anforderungen an Benzol, Toluol und Xylol (BTX) in im Ofen zu härtende weichmacherhaltige PVC-Modelliermassen-Sets und Schmelzgranulat-Sets (Polystyrolgranulat) aufgenommen. Ein entsprechendes Prüfverfahren wurde 2005 bereits mit der Änderung A1 in die Norm DIN EN 71-5 eingeführt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 71-5:2013-08 , DIN EN 71-5:2015-12 .