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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Als Antwort auf weltweite Herausforderungen der CO2-Reduzierung und der Energiesicherheit hat die Automobilindustrie die Entwicklung und Vermarktung von Elektrofahrzeugen und Hybridfahrzeugen beschleunigt. Zusätzlich zu den dominierenden Hybridfahrzeugen werden zukünftig Batteriefahrzeuge, einschließlich Plug-in-Hybridfahrzeuge, in Massenfertigung angeboten. Um die Verbreitung solcher Fahrzeuge zu unterstützen, stellt die vorliegende Norm die Konfigurationen der Standardschnittstelle von Fahrzeugsteckvorrichtungen bereit, welche beim konduktiven Laden von Elektrofahrzeugen verwendet werden, wobei die sehr vielfältigen Ladesituationen berücksichtigt werden. Dieser Teil von IEC 62196 gilt für Fahrzeugsteckvorrichtungen mit genormten Stiften und Buchsen, welche hier auch als "Steckvorrichtungen" bezeichnet werden, für den Einsatz in konduktiven Ladesystemen von Elektrofahrzeugen, die Steuer- und Regeleinrichtungen enthalten, mit einer Bemessungsbetriebsspannung von 1 500 V Gleichspannung und 1 000 V Wechselspannung bei einem Bemessungsstrom von jeweils bis 250 A. Dieser Teil von IEC 62196 gilt für Hochleistungsgleichstrom-Schnittstellen und für kombinierte Wechselstrom/ Gleichstrom-Universalschnittstellen der in IEC 62196-1:2014 festgelegten Fahrzeugsteckvorrichtungen, die für die Verwendung in konduktive Ladesystemen vorgesehen sind, welche in IEC 61851-1:2010 und IEC 61851-23:2014 festgelegt sind. Die in diesem Teil der Norm behandelten Gleichstrom-Fahrzeugkupplungen und Gleichstrom-Fahrzeugstecker werden nur für die Ladebetriebsart 4 verwendet. Diese Fahrzeugsteckvorrichtungen sind für die Verwendung in Stromkreisen bestimmt, die denen entsprechen, die in IEC 61851-23 festgelegt sind, welche mit verschiedenen Spannungen arbeiten und ELV sowie Kommunikationssignale einbeziehen. Zuständig ist das DKE/UK 542.4 "Industriesteckvorrichtungen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 62196-3:2024-03; VDE 0623-5-3:2024-03 .