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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil der IEC 60793-2 gilt für Lichtwellenleiter der Unterkategorien A3a, A3b, A3c, A3d, A3e, A3f und A3g. Diese Fasern werden in verschiedenen Nachrichtenübertragungseinrichtungen, anderen Anwendungen mit vergleichbarer Verwendung optischer Übertragungstechniken und schließlich Lichtwellenleiterkabeln eingesetzt oder können deren Bestandteil sein. Für diese Fasern gelten drei Arten von Anforderungen: allgemeine Anforderungen, festgelegt in IEC 60793-2; spezielle Anforderungen, die für die Fasern der Kategorie A3 gemeinsam gelten, in dieser Norm behandelt werden und in Abschnitt 3 angegeben sind; besondere Anforderungen, die für einzelne Unterkategorien oder spezielle Anwendungen (zum Beispiel Kraftfahrzeuge oder industrielle Anwendung) gelten, welche in den normativen Anhängen der Unterkategorien festgelegt sind. Diese Norm richtet sich an Hersteller, Anwender und Prüflabore. Zuständig ist das DKE/UK 412.6 "Lichtwellenleiter und Lichtwellenleiterkabel" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Gegenüber DIN EN 60793-2-30 (VDE 0888-323):2013-07 und DIN EN 60793-2-30 Berichtigung 1 (VDE 0888-323 Berichtigung 1):2013-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) NAth wurde durch NAff ersetzt; b) die Prüflänge des Prüflings und Messdetails für den Kerndurchmesser und NAff wurden spezifiziert.