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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Internationale Norm gilt für Temperatursicherungen, die für den Einbau in elektrische Geräte, elektronische Ausrüstungen und deren Bauteile, üblicherweise für den Gebrauch in Innenräumen, vorgesehen sind, um Schutz gegen überhöhte Temperaturen bei anormalem Betrieb sicherzustellen. Temperatursicherungen, definiert als nicht rückstellbare Einrichtungen, die nur einmal ansprechen und nicht wiederverwendet werden können, werden in vielfältiger Weise zum thermischen Schutz in Geräten eingesetzt, in denen im Fehlerfall (bei anormalem Betrieb) gefährliche Temperaturen auftreten können. Da Temperatursicherungen einiges mit G-Sicherungseinsätzen gemeinsam haben und man mit ihnen eine vergleichbare Schutzfunktion erreicht, will diese Norm einige Grundanforderungen an Temperatursicherungen festlegen. Diese Norm darf auf Temperatursicherungen angewendet werden, die nicht in Innenräumen verwendet werden, vorausgesetzt, dass die klimatischen und anderen Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung der Temperatursicherungen mit denen dieser Norm vergleichbar sind. Diese Norm darf auf Temperatursicherungen in ihrer einfachsten Form (zum Beispiel Schmelzstreifen oder Drähte) angewendet werden, vorausgesetzt, dass geschmolzener Werkstoff, der während des Ansprechens austritt, den sicheren Gebrauch des Gerätes nicht nachteilig beeinflussen kann; dies gilt besonders und unabhängig von ihrer jeweiligen Position für üblicherweise in der Hand gehaltene oder ortsveränderliche Betriebsmittel. Diese Norm gilt für Temperatursicherungen für Bemessungsspannungen bis AC/DC 690 V und Bemessungsströme bis 63 A. Ziele dieser Norm sind die einheitlichenAnforderungen an Temperatursicherungen festzulegen, die Prüfverfahren zu definieren und nützliche Informationen für die Verwendung von Temperatursicherungen in Geräten zu geben. Diese Norm gilt nicht für Temperatursicherungen, die unter extremen Bedingungen wie in korrosiver oder explosiver Umgebung verwendet werden. Diese Norm gilt nicht für Temperatursicherungen, die in Wechselstromkreisen mit einer Frequenz kleiner als 45 Hz oder größer als 62 Hz angewendet werden. Ausreichender Schutz gegen überhöhte Temperaturen in einer Einrichtung hängt nicht nur von den Eigenschaften, sondern auch bedeutend vom Einbau der Temperatursicherung in die Einrichtung ab. Deshalb müssen zusätzlich zu guter technischer Erfahrung die Anforderungen der Anwendungshinweise berücksichtigt werden. Temperatursicherungen müssen elektrisch und mechanisch so beschaffen und ausgeführt sein, dass sie allen Handhabungsbedingungen, die beim üblichen Einbau und Gebrauch auftreten, standhalten können, wenn sie innerhalb der Grenzen dieser Norm verwendet werden. Wenn eine Temperatursicherung ihren Schaltzustand ändert, darf weder ein Lichtbogen oder eine Flamme stehen bleiben, noch darf Material austreten, das die Umgebung beeinträchtigen oder auf andere Weise das Risiko eines elektrischen Schlages oder eines Brandes herbeiführen kann. Nachdem die Temperatursicherung angesprochen hat, darf sie nicht so beschädigt sein, dass bei Temperaturen, die die maximale Grenztemperatur Tm nicht überschreiten, die Sicherheit der Einrichtung hinsichtlich des Berührungsschutzes und der elektrischen Durchschlagfestigkeit beeinträchtigt wird. Die Einbauanweisungen des Herstellers sind zu beachten, besonders wenn Temperatursicherungen mit einer Beschichtung versehen sind oder in imprägnierten Wicklungen verwendet werden. Mit der Änderung A1 zur DIN EN 60691:2017 werden die Unterabschnitte 4.3, 9.1.3, 10.3.2.12, F4 und H 9.5.101 geändert beziehungsweise ergänzt. Zuständig ist das DKE/K 663 "Gerätesicherungen (G-Sicherungen)" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60691:2017-04; VDE 0821:2017-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN IEC 60691:2024-04; VDE 0821:2024-04 .
Gegenüber DIN EN 60691 (VDE 0821):2017-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Alle Abschnitte wurden unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der vorherigen Ausgabe entsprechend den aktuellen Anforderungen an Form und Gestaltung überarbeitet. b) Die deutsche Fassung wurde im Abschnitt 2 an die aktuellen Standardsätze angepasst. c) Die Abschnitte 4.3, 9.1.3, 10.3.2.12, F4 und H 9.5.101 wurden geändert bzw. ergänzt. d) Anhang ZZ wurde hinzugefügt.
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