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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die in der Norm enthaltenen Besonderen Festlegungen spezifizieren Anforderungen an die Sicherheit von Magnetresonanzgeräten zum Schutz von Patienten. Festgelegt ist, dass der Anwender, das Personal im Umfeld von Magnetresonanzgeräten und die allgemeine Öffentlichkeit Informationen zu diesen Geräten erhalten müssen. Des Weiteren werden Verfahren für den Nachweis der Einhaltung dieser Anforderungen angegeben.
In die Neuausgabe der Norm wurde die Änderung A1 eingearbeitet, in die im Wesentlichen Sicherheitsvorkehrungen bei Auftreten eines Quenches neu aufgenommen wurden.
Für die Norm ist national der DKE/NAR-Gemeinschaftsausschuss GA 8 "Magnetresonanzverfahren" des Normenausschusses Radiologie (NAR) in Arbeitsgemeinschaft mit der Deutschen Röntgengesellschaft und der DKE in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Nuklearmedizin e. V. (DGN), der Deutschen Gesellschaft für Medizinische Physik e. V. (DGMP) und der Deutschen Gesellschaft für Radioonkologie e. V. (DEGRO) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 60601-2-33:2003-10; VDE 0750-2-33:2003-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 60601-2-33:2008-07; VDE 0750-2-33:2008-07 , DIN EN 60601-2-33:2011-07; VDE 0750-2-33:2011-07 , DIN EN 60601-2-33:2017-11; VDE 0750-2-33:2017-11 .
Gegenüber DIN EN 60601-2-33 (VDE 0750-2-33):2003-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die bei IEC erschienene Änderung A1:2005, die als Änderung A1:2005 zur EN 60601-2-33:2002 angenommen wurde, ist übernommen worden. b) Sicherheitsvorkehrungen bei Auftreten eines QUENCHES wurden ergänzt. Durch die Änderung A1 wurde geändert: a) Unterabschnitt 6.8.2, Aufzählung pp): ersetzt; b) Unterabschnitt 6.8.2, Aufzählung ss): ergänzt; c) Unterabschnitt 6.8.3, Aufzählung cc), ersetzt; d) Anhang BB, Unterabschnitt 6.8.2, Aufzählung ss): hinzugefügt; e) Anhang BB, Unterabschnitt 6.8.3, Aufzählung cc): hinzugefügt.