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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]

DIN EN 55025:2018-03

VDE 0879-2:2018-03

Fahrzeuge, Boote und von Verbrennungsmotoren angetriebene Geräte - Funkstöreigenschaften - Grenzwerte und Messverfahren für den Schutz von an Bord befindlichen Empfängern (CISPR 25:2016 + COR1:2017); Deutsche Fassung EN 55025:2017 + AC:2017

Englischer Titel
Vehicles, boats and internal combustion engines - Radio disturbance characteristics - Limits and methods of measurement for the protection of on-board receivers (CISPR 25:2016 + COR1:2017); German version EN 55025:2017 + AC:2017
Ausgabedatum
2018-03
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
157

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Einführungsbeitrag

Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 55025:2017 und ist identisch mit der vierten Ausgabe der Internationalen Norm CISPR 25, die im Oktober 2016 veröffentlicht wurde. Sie legt Grenzwerte und Messverfahren für Funkstörungen zum Schutz von Empfängern in Straßenfahrzeugen gegen leitungsgeführte und gestrahlte Störaussendungen durch im gleichen Fahrzeug eingebaute Komponenten fest. Weiterhin wird ein Verfahren für die Prüfung von Komponenten und Modulen unabhängig vom Fahrzeug festgelegt und Grenzwerte für die elektromagnetischen Aussendungen von Komponenten angegeben. Der betrachtete Frequenzbereich beträgt 150 kHz bis 2 500 MHz. Im Sinne dieser Norm ist ein Fahrzeug eine Maschine mit eigenem Antrieb. Der Begriff "Fahrzeuge" schließt ein (aber beschränkt sich nicht auf) Personenkraftfahrzeuge (Pkw), Nutzfahrzeuge, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Motorschlitten. Gegenüber der vorherigen Ausgabe der Norm wird hierbei der Vorgang des Ladens der Batterie bei Elektro- und Hybridfahrzeugen in die Betrachtung einbezogen und ferner werden Verfahren bereitgestellt, die der Beschreibung der Messung und von Anforderungen an geschirmte Hochspannungs-Stromversorgungssysteme in Elektro- und Hybridfahrzeugen dienen. Da der Einbauort, die Konstruktion der Fahrzeugkarosserie und die Ausführung des Kabelbaums die Einkopplung von Funkstörgrößen in den eingebauten Empfänger beeinflussen können, definiert diese Norm eine Vielzahl von Grenzwerten. Die anzuwendende Grenzwertklasse (als Funktion des Frequenzbandes) muss zwischen Fahrzeug- und Komponentenhersteller vereinbart werden. Die im Fahrzeug eingebauten Komponenten werden in Bezug auf die Dauer der Störung klassifiziert. In Tabellen werden Beispiele für anwendbare Grenzwerte zur Eigen-Entstörung des Fahrzeugs angegeben. Für die Messung nach den verschiedenen, in dieser Norm festgelegten Verfahren (Messung des gesamten Fahrzeugs, Komponentenmessungen: Spannungsmessungen, Strommessungen mit der Stromzange, Messungen im Absorberraum, in der TEM-Zelle, in der Streifenleitung) werden jeweils eigene Grenzwerte zum Schutz der verschiedenen Funkdienste spezifiziert. Anhang A stellt eine Anleitung zur Verfügung, mit der herausgefunden werden kann, auf welche Anwendung diese Norm wie angewendet werden kann. Gegenüber der vorhergehenden Ausgabe wurden die neuen Anhänge I und J ergänzt und dadurch bedingt der bisherige Anhang I in Anhang K umgetauft. Der neue Anhang I dient der Beschreibung des Messverfahrens für geschirmte Hochspannungs-Stromversorgungssysteme in Elektro- und Hybridfahrzeugen. Hierzu werden drei Verfahren beschrieben: Messung der HF-Spannung auf geschirmten Stromversorgungsleitungen mit Hilfe von geschirmten Netznachbildungen, Messung der HF-Ströme mit Hilfe der Stromzange auf geschirmten Kabeln von Stromversorgungssystemen und die Messung der abgestrahlten Störaussendung von Komponenten beziehungsweise Baugruppen (Modulen) im Absorberraum. Zu den betroffenen Geräten, für die Messungen beschrieben werden, gehört unter anderen die Fahrzeugbatterie, die der Energieversorgung des Fahrzeugs dient. Der Anhang stellt zusätzliche Messaufbauten, Netznachbildungen, Verfahren und Grenzwerte für Messungen der Störaussendung in Übereinstimmung mit Abschnitt 6 bereit, wenn die Teile der Hochspannungs-Stromversorgungssysteme in Betracht gezogen werden, die typischerweise vollständig geschirmt sind. Bei Hochspannungssystemen mit sowohl ungeschirmten Niederspannungsleitungen als auch geschirmten Hochspannungsleitungen müssen Messungen an ungeschirmten Niederspannungsleitungen unter Verwendung der in diesem Anhang festgelegten Messverfahren und Messaufbauten und der in Abschnitt festgelegten Grenzwerte durchgeführt werden. In diesem Anhang wird ferner die Kopplung zwischen Hoch- und Niederspannungssystemen im Fahrzeug betrachtet. Der neue Anhang J dient der Validierung des bei Messungen verwendeten Absorberraums. Hierfür werden zwei Verfahren beschrieben: ein Referenzverfahren entsprechend den diesbezüglichen Festlegungen in der CISPR 16-1-4, wobei die auf dem zu validierenden Messplatz gewonnenen Daten mit den auf einem Referenz-Messplatz erhaltenen Daten verglichen werden, um zu bestimmen, ob die Ergebnisse der Messungen im Absorberraum innerhalb einer festgelegten Grenzabweichung liegen, und das sogenannte "Langdrahtantennen-Verfahren", bei dem eine modellierte Langdrahtantenne benutzt wird. Messung. Bei ersterem Verfahren kann als Referenz-Messplatz ein Freifeldmessplatz oder ein alternativer Messplatz (zum Beispiel ein wettergeschützter Freifeldmessplatz oder eine Halbabsorberkammer) verwendet werden, der die Anforderungen nach CISPR 16-1-4:2010/AMD 1:2012, 5.4.5 beziehungsweise 5.4.6 erfüllt. Beim zweiten Verfahren wird eine Langdrahtantenne mit der Länge 50 cm als Sendeantenne genutzt. Für Frequenzen unterhalb 30 MHz wurde die Langdrahtantenne unter Verwendung einer nicht angehobenen Massefläche und für Frequenzen von 30 MHz und mehr wurde sie unter Verwendung einer angehobenen Validierungs-Bezugsmassefläche mit genormten Maßen modelliert. Messungen werden mit der Langdrahtantenne im Absorberraum durchgeführt. Die Ergebnisse der Messungen im Absorberraum werden mit den modellierten Feldern verglichen, um zu bestimmen, ob die Ergebnisse der Messungen im Absorberraum innerhalb einer festgelegten Grenzabweichung liegen. Der zu validierende Absorberraum ist geeignet, wenn die Ergebnisse nach dem einen oder anderen Verfahren innerhalb der Grenzabweichung liegen. Ferner wurden von GPS und Bluetooth als weitere Beispiele für Funkdienste, die durch die Festlegungen dieser Norm geschützt werden sollen, aufgenommen. Zuständig ist das DKE/UK 767.14 "Funk-Entstörung von Fahrzeugen, von Fahrzeugausrüstungen und von Verbrennungsmotoren" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.

Ersatzvermerk
Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 55025 (VDE 0879-2):2009-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Hinzufügung im Anwendungsbereich (Abschnitt 1), dass die Grenzwerte und Messverfahren dieser Norm unabhängig davon, ob das Fahrzeug zum Laden der Batterie an das Stromversorgungsnetz angeschlossen oder nicht angeschlossen wird, gelten und die Übereinstimmung einer Komponente mit den für Fahrzeuge festgelegten Grenzwerten nur mit Hilfe von Prüfungen des vollständigen Fahrzeugs ermittelt werden kann; b) Ergänzung von Wi-Fi im Anwendungsbereich (Abschnitt 1) als weiteres Beispiel für Funkdienste, die durch die Festlegungen dieser Norm geschützt werden sollen; c) Hinzufügung und Aktualisierung von normativen Verweisungen im Abschnitt 2; d) Hinzufügung weiterer Begriffe und Streichung von bestimmten anderen Begriffen im Abschnitt 3; e) Hinzufügung in 4.3.1, dass flache Ferritkacheln mit einer maximalen Dicke von 25 mm unter bestimmten Bedingungen auf dem Boden des Absorberraums genutzt werden dürfen; f) Hinzufügung der Anmerkung 2 bei den Festlegungen zur Validierung der Reflexionseigenschaften des Absorberraums für Komponentenmessungen in 4.3.4.2; g) Aufnahme eines Hinweises in 4.4.1, dass der lineare Detektor der für die Grenzwerte in dieser Norm angemessene Detektor ist; h) Streichung der Anmerkung 3 in 4.4.1; i) in 4.4.2 Hinzufügung von Festlegungen zur Mindestsuchlaufzeit bei Spektrumanalysatoren und von Angaben für weitere Funkdienste in Tabelle 1; j) in 4.4.3 Hinzufügung von Festlegungen zur Mindestmesszeit bei Suchlaufempfängern und von Angaben für weitere Funkdienste in Tabelle 2; k) in 4.5 Hinzufügung von Festlegungen, dass die Batteriespannung vor und nach den Messungen gemessen werden muss, von Festlegungen zur Höhe der Gleichstrom- und der Wechselstrom-Versorgungsspannung, zur Messung beim Laden der Fahrzeugbatterie und für 48-V-Bordnetzsysteme; l) Hinzufügung von 5.3 mit Festlegungen zum Messaufbau für Fahrzeuge beim Laden; die Nummern der nachfolgenden Abschnitte werden entsprechend erhöht; m) Hinzufügung von Angaben für den GLONASS-L1-Funkdienst in 5.4, Tabelle 4 einschließlich dem neuen Bild 8b, in 6.5.4, Tabelle 7, einschließlich dem neuen Bild 19b, in F.4, Tabelle F.1 und in G.4, Tabelle G.1; n) Hinzufügung von 6.1; o) Hinzufügung von Festlegungen für die Mindestgröße der Bezugsmassefläche für Messungen mit der Stromzange in 6.2.1; p) Hinzufügung einer Anmerkung in 6.3.4; q) Hinzufügung von Festlegungen für Kabelbäume mit mehreren Steckverbindern bzw. mehreren Leitern bei Messungen mit der Stromzange in 6.4.2; r) Hinzufügung einer Anforderung an die Länge der Versorgungsleitungen in 6.5.2.5; s) Hinzufügung einer Festlegung in 6.5.2.7, dass bei bikonischen Antennen kein Teil der Antenne näher als 700 mm zum Kabelbaum oder zum Prüfling sein darf; t) Verschiebung der Festlegungen in 6.5 zur Messung von Komponenten in TEM-Zellen in den informativen Anhang F; u) Hinzufügung einer Festlegung in B.2.3, dass der Gewinn der Antennen-Anpassungseinheit ermittelt werden muss; v) Austausch des bisherigen Bilds C.1 gegen ein neues Bild in Anhang C; w) In Anhang E, Hinzufügung eines allgemeinen Abschnitts E.1 und von Angaben für weitere Netznachbildungen für weitere Anwendungszwecke (u. a. für das Messen beim Laden von Fahrzeugen und die Kommunikation auf Leitungen einschließlich PLC); x) Hinzufügung der neuen Anhänge I und J; y) redaktionelle Überarbeitung der Norm.

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