Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Diese Norm enthält die Deutsche Fassung der Europäischen Norm EN 55012:2007 und ist identisch mit der sechsten Ausgabe der Internationalen Norm CISPR 12 (Ausgabe 2007). Sie legt Grenzwerte und Messverfahren für breit- und schmalbandige elektromagnetische Energie im Frequenzbereich von 30 MHz bis 1 000 MHz fest, um den Schutz von Empfängern für alle Arten von Funkübertragungen sicherzustellen, wenn sie in Gebäuden benutzt werden. Außerdem wird die Messung der Einfügungsdämpfung von Zünd-Entstörmitteln beschrieben, mit der deren Wirksamkeit festgestellt werden soll.
Die betrachteten Emissionsquellen sind Fahrzeuge, die durch einen Verbrennungsmotor, Elektromotor oder beides angetrieben werden, Boote, die durch einen Verbrennungsmotor, Elektromotor oder beides angetrieben werden, sowie Geräte, die mit Verbrennungsmotoren mit Hochspannungszündanlagen ausgerüstet sind.
Die Norm gilt jedoch nicht für Flugzeuge, Antriebssysteme (Eisenbahnen, Straßenbahnen, Oberleitungsbusse) oder unvollständige Fahrzeuge. Auch wird die Messung elektromagnetischer Störgrößen, während das Fahrzeug zur Aufladung mit dem Energieversorgungsnetz verbunden ist, in dieser Norm nicht berücksichtigt. Der Anwender wird hierzu auf geeignete IEC- und CISPR-Schriftstücke verwiesen, die Messverfahren und Grenzwerte für diesen Anwendungsfall festlegen.
Ein Flussdiagramm zur Anwendung dieser Norm wird im Anhang G angegeben.
Zu beachten ist, dass im Bereich der Europäischen Union die rechtlichen Anforderungen an die Elektromagnetische Verträglichkeit von Straßenfahrzeugen durch die Europäische Richtlinie der Kommission zur Anpassung der Richtlinie 72/245/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Funkentstörung von Kraftfahrzeugmotoren mit Fremdzündung an den technischen Fortschritt und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern geregelt sind.
Für motorgetriebene zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sind im Bereich der Europäischen Union die rechtlichen Anforderungen an die Funk-Entstörung durch die Europäische Richtlinie 97/24/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Bauteile und Merkmale von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen und für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen sind sie durch die Europäische Richtlinie 2000/2/EG der Kommission vom 14. Januar 2000 zur Anpassung der Richtlinie 75/322/EWG des Rates über die Funkentstörung der Fremdzündungsmotoren von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern an den technischen Fortschritt und der Richtlinie 74/150/EWG des Rates über die Betriebserlaubnis für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen auf Rädern geregelt.
Für die Funk-Entstörung der vorgenannten Fahrzeuge und Zugmaschinen dient die vorliegende Norm der freiwilligen Anwendung beziehungsweise ist Gegenstand der rechtlichen Vereinbarung zwischen Vertragspartnern. Die rechtlichen Anforderungen an die Funk-Entstörung der vorgenannten Fahrzeuge und Zugmaschinen im Bereich der Europäischen Union werden durch diese Norm nicht außer Kraft gesetzt und haben Vorrang.
Fahrzeuge und andere mit Verbrennungsmotoren angetriebene Geräte, die von den vorstehenden Richtlinien nicht erfasst werden (zum Beispiel Motorboote für Vergnügungszwecke), müssen die Anforderungen der Richtlinie 2004/108/EG über die EMV erfüllen. Die vorliegende Norm dient der Umsetzung der Anforderungen dieser Richtlinie zur Funk-Entstörung.
Für die Norm ist das DKE/UK 767.14 "Funk-Entstörung von Fahrzeugen, von Fahrzeugausrüstungen und von Verbrennungsmotoren" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 55012:2005-12; VDE 0879-1:2005-12 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 55012:2010-04; VDE 0879-1:2010-04 .
Gegenüber DIN EN 55012 (VDE 0879-1):2005-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Ergänzung einer Einleitung; b) Klarstellung des Anwendungsbereichs (Abschnitt 1) dieser Norm durch ausdrückliche Erwähnung von Booten sowie durch die Ergänzung von Regelungen für Oberleitungsbusse, die auf zweierlei Weise angetrieben werden; c) Aktualisierung der normativen Verweisungen auf die CISPR 16; d) Ergänzung des Begriffs 3.6 "Freifeldmessplatz" und Erhöhung der Nummern der nachfolgenden Begriffe um 1; e) Streichung des Zusatzes "Nur in 6.4 und 6.5 sowie Anhang A zu verwenden" beim Begriff 3.9; f) Änderung des Flussdiagramms (Bild 1) unter 4.1; g) Ergänzung eines Satzes unter 4.1, dass die in dieser Norm angegebenen Grenzwerte Messunsicherheiten berücksichtigen; h) Wechsel von der Bezeichnung "Grenzwerte für breitbandige/schmalbandige Störaussendungen" in "Grenzwerte für Messungen mit Spitzenwert- und Quasispitzenwertdetektor oder mit Mittelwertdetektor"; i) Streichung von Hinweisen auf in Beratung befindliche Festlegungen; j) Streichung von Festlegungen für den Frequenzbereich unterhalb 30 MHz, da die Norm erst bei dieser Frequenz beginnt; k) Ergänzung einer Anmerkung in 4.3 zur Zulässigkeit der Anwendung von alternativen Messverfahren; l) Ergänzung von 5.1.2 mit Festlegungen zu den Kenngrößen des Durchlaufempfängers; m) Ergänzung der Anmerkung 2 in 5.1.4 und im Gegenzug Streichung von 5.1.5; n) Klarstellung, dass als Messplatz ein im Freien gelegenen Messplatz verwendet wird (5.2), der ähnlich zu dem in IEC/CISPR 16-1-4 festgelegten Freifeldmessplatz sein muss; o) Ergänzung in 5.3.2 von Festlegungen für die Messung im Betriebszustand mit eingeschalteter Batterie, aber ausgeschaltetem Motor; p) Streichung des bisherigen Anhangs B und Verschiebung des Anhangs H an dessen Stelle; q) Ergänzung der Festlegung für die Lage des Bezugspunkts der Antenne in Abschnitt C.10; r) Korrektur der Unterschrift des Bilds F.5; s) Aufnahme eines neuen Anhangs H.