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Diese Europäische Norm wurde unter einem Mandat erstellt, das von der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone an CENELEC gegeben wurde. Diese Europäische Norm deckt grundlegende Anforderungen der EG-Richtlinien 96/48/EG (HSR), 2001/16/EG (CONRAIL) und 2008/57/EG (RAIL) ab. Diese Norm beabsichtigt, insbesondere die Anforderungen an Fahrfähigkeit im Brandfall der CEN/TS 45545 und der TSI "Sicherheit in Eisenbahntunneln" (TSI SRT) zu definieren. Es ist ebenfalls beabsichtigt, spezifische technische Maßnahmen zu definieren, mit deren Erfüllung eine "Zulassungsfähigkeit nach TSI SRT" durch die das Schienenfahrzeug zulassenden Stellen ermöglicht wird. Diese Norm definiert Brandereignisse, für welche es angemessen ist, zu erwarten, dass der Zug in einer kontrollierten Art und Weise weiter fährt, und definiert Anforderungen, welche diese "Fahrfähigkeit" sichern. Diese Norm identifiziert Brandereignisse, für welche es nicht nötig ist, Fahrfähigkeitanforderungen zu definieren, da in diesem Fall kein Potential für ernste Verletzungen oder eine Lebensbedrohung vorliegt. Diese Norm behandelt die Anforderung "die Wahrscheinlichkeit, dass ein Personenzug mit einem Brand an Bord weiterhin funktionsfähig bleibt, zu erhöhen..."; in dem Sinne von "sinnvoll umsetzbar". Es herrscht das Verständnis, dass "Personenzug" alle Fahrzeuge, wie Lokomotiven und Triebzüge, umfasst, welche im Zusammenhang mit Personenfahrzeugen stehen. Anforderungen an Fahrfähigkeit können nicht ohne Wissen über andere Brandschutzaspekte des Zuges, insbesondere die Festlegung des Brandverhaltens und Feuerschutzabschlüsse, definiert werden. Es wird davon ausgegangen, das CEN/TS 45545 oder eine technisch gleichwertige Norm, falls die technische Gleichwertigkeit gezeigt werden kann, als Brandschutznorm zur Anwendung kommt. Diese Norm definiert Anforderungen auf Grundlage der Philosophie, dass ein Anhalten des Zuges selbst kein lebensbedrohliches Ereignis darstellt. Aus diesem Grunde ist es nicht erforderlich, Fahrfähigkeit für alle Arten von Bränden sicherzustellen; sondern nur für derartige Brände, welche ernsthafte Verletzungen hervorrufen und/oder sich lebensbedrohlich entwickeln können. Zuständig ist das UK 351.1 "Fahrzeuge" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 50553:2016-10; VDE 0115-553:2016-10 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 50553 Berichtigung 1:2014-09; VDE 0115-553 Berichtigung 1:2014-09 .