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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Europäische Norm gilt für Alarmempfangsstellen, welche Signale überwachen und/oder empfangen und/oder verarbeiten, die eine umgehende Reaktion auf Notfälle erfordern. In allen vorstehend genannten Fällen können externe und interne kriminelle Handlungen, Notfallsituationen und/oder Unglücksfälle den Schutz und die Sicherheit von Menschen und Einrichtungen gefährden. Die zentralen Stellen, in denen der Empfang, die Verarbeitung und Einleitung von (personeller) Intervention stattfindet, sollten mit den Anforderungen dieser Europäischen Norm übereinstimmen. Diese Norm spezifiziert die Mindestanforderungen für die Überwachung, den Empfang und die Verarbeitung von Alarmmeldungen, die von Alarmanlagen erzeugt wurden und als einem integrierten Teil einer gesamten Brandsicherheits- und Sicherheitslösung erfolgen. Zuständig ist das DKE/UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50518-1:2014-10; VDE 0830-5-6-1:2014-10 , DIN EN 50518-2:2014-10; VDE 0830-5-6-2:2014-10 , DIN EN 50518-3:2014-10; VDE 0830-5-6-3:2014-10 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 50518:2023-12; VDE 0830-5-6:2023-12 .
Gegenüber DIN EN 50518-1 (VDE 0830-5-6-1):2014-10, DIN EN 50518-2 (VDE 0830-5-6-2):2014-10 und DIN EN 50518-3 (VDE 0830-5-6-3):2014-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die drei Teile wurden zu einem zusammengeführt und aktualisiert; b) verwiesene, zu Grunde liegende Normen wurden auf die neueste Ausgabe aktualisiert; c) Definitionen wurden aktualisiert; d) der Anwendungsbereich wurde erweitert, um Alarme für Brand, Zugriff, CCTV, Personen-Hilferuf und weitere Alarme einzubeziehen; e) AES aus zwei Kategorien, Kategorie I und Kategorie II, werden beschrieben; eine AES der Kategorie I wird hinsichtlich Planung, Konstruktion und Betrieb mit einem höheren Standard in Bezug auf Konstruktion, Sicherheit und Integrität, als eine AES der Kategorie II ausgeführt; f) ein Abschnitt wurde hinzugefügt, in welchem die Steuerungsinstrumente beschrieben werden, die in der AES vorhanden sein müssen; g) ein informativer Anhang wurde hinzugefügt, in welchem Sicherheit und technische Auswirkungen durch Fernzugriff auf AES-Daten beschrieben werden; h) ein informativer Anhang wurde hinzugefügt, in welchem Anforderungen an ein Alarmmanagementsystem beschrieben werden.