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Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen fest, für die Überwachung, den Empfang und die Verarbeitung von Alarmmeldungen, die von Alarmanlagen erzeugt werden, die Teil einer gesamtheitlichen Brand- und Sicherheitslösung sind. Dieses Dokument legt Anforderungen für zwei Kategorien von AES, Kategorie I und Kategorie II, fest. Eine AES der Kategorie I muss mit einem höheren Standard hinsichtlich Konstruktion, Sicherheit und Integrität geplant, konstruiert und betrieben werden als eine AES der Kategorie II. Gegenüber DIN EN 50518 (VDE 0830-5-6):2020-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung von Abschnitt 3 "Begriffe"; b) Änderung von Abschnitt 5 "Bauweise AES-Struktur"; c) Änderung von Abschnitt 6 "Alarmanlagen der AES". Kategorie I: AES behandeln Meldungen von Sicherungsanwendungen: - EMA/ÜMA; - Zutrittskontrollanlagen; - Videoüberwachungsanlagen (VSS) für Sicherungsanwendungen, die eine Reaktion auf Notfälle erfordern (zum Beispiel Schadensverhütung); - Anlagen für Personenüberwachung, Personen-Notsignal-Anlagen und Ortungssysteme für Sicherungsanwendungen; - Alarmmeldungen, die von AES der Kategorie II behandelt werden; - Kombination aus den vorgenannten Systemen. Kategorie II: AES behandeln Meldungen von nicht-sicherheitsrelevanten Anwendungen: Brandmeldeanlagen; fest installierten Feuerlöschanlagen; Personen-Hilferufanlagen; Audio-/Video-Hauskommunikationssysteme; Videoüberwachungsanlage für nicht-sicherheitsrelevante Anwendungen (zum Beispiel Verkehrsfluss); Anlagen für Personenüberwachung, Personen-Notsignal-Anlagen, Ortungssysteme für nicht Sicherungsanwendungen; Aufzugsnotrufanlagen; Kombination aus den vorgenannten Systemen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50518:2020-02; VDE 0830-5-6:2020-02 .
Gegenüber DIN EN 50518 (VDE 0830-5-6):2020-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung von Abschnitt 3, „Begriffe“; b) Änderung von Abschnitt 5, „Bauweise AES-Struktur“; c) Änderung von Abschnitt 6, „Alarmanlagen der AES“.