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Norm [AKTUELL]
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Seit über 20 Jahren hat sich das Konzept der anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlagen als unverzichtbarer Bestandteil der informationstechnischen Infrastruktur von Gebäuden etabliert, da es erhebliche technische und ökonomische Vorteile gegenüber der bedarfsorientierten Vorgehensweise bietet. Der Ansatz wurde ursprünglich für eine diensteunabhängige, universell einsetzbare Vorverkabelung zur Unterstützung von informations- und kommunikationstechnischen Netzanwendungen in Bürogebäuden entwickelt. Die grundlegenden Eigenschaften von anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlagen - einheitliche Topologie, Klassifizierung von Übertragungsstrecken mit definierten Eigenschaften, einheitliche Schnittstelle zum Anschluss der Endgeräte - lassen sich mit gewissen Modifikationen auch auf andere Gebiete übertragen. Beispiele hierfür sind industriell genutzte Standorte, Wohngebäude und Rechenzentren. Um dem Bedarf der Anwender nach geeigneten Normen für diese Anwendungsfelder Rechnung zu tragen, hat CENELEC/TC 215 die Normenreihe EN 50173 erarbeitet. Dabei wurde darauf geachtet, dass diejenigen Anforderungen und Eigenschaften, die für mehrere beziehungsweise alle Gebäudearten zutreffen, nur einmal - in Teil 1 - festgelegt werden. Zur Realisierung einer anwendungsneutralen Kommunikationskabelanlage in einem bestimmten Umfeld (Gebäudeart, Standort) ist daher der betreffende Teil X (X = 2, 3, 4, 5, 6) stets zusammen mit DIN EN 50173-1 anzuwenden. Aus der Einführung der Übertragungsstreckenklassen I und II sowie der zugehörigen Komponentenkategorien 8.1 und 8.2 sowie der Kategorie OM5 für Multimode-Fasern, die in EN 50173-1 aufgenommen wurden, resultieren für die Teile 2 bis 6 der Reihe entsprechende Änderungen und Anpassungen, die in die hier vorgestellten Entwürfe eingeflossen sind. Darüber hinaus wurde die Struktur der sechs Dokumente vereinheitlicht, so dass der Leser in einem bestimmten Abschnitt in jedem Teil dieselbe Thematik wiederfindet. Weitere Änderungen werden nachstehend beschrieben. E DIN VDE 0800-173-5 (VDE 0800-173-5) stellt dem Betreiber und dem Planer von Rechenzentren ein Werkzeug zur Verfügung, das eine strukturierte Verkabelung ermöglicht und gleichzeitig die besonderen Bedürfnisse und Eigenschaften dieser Einrichtungen berücksichtigt. Rechenzentren zeichnen sich unter anderem durch ein äußert hohes Volumen von Datenkabeln aus, die zur Bereitstellung zentraler Serverdienste (zum Beispiel für Webhosting) an eine große Anzahl von Nutzern sowohl intern wie auch zur Außenwelt benötigt werden. Mit der in dieser Norm definierten Verkabelungstopologie steht eine flexible Struktur zur Verfügung, die Änderungen und Erweiterungen an der Verkabelung von Rechnerräumen bei geringster Unterbrechung des laufenden Betriebes schnell und wirtschaftlich unterstützt. Die hochleistungsfähigen Übertragungsstreckenklassen bieten auch bei rasch ansteigenden Datentransferraten der Übertragungseinrichtungen in Rechenzentren eine technisch zukunftssichere und ökonomisch attraktive Verkabelungsinfrastruktur. Die Titeländerung dieses Teils dient der Klarstellung, dass eine Verkabelung nach dieser Norm nur für Rechnerräume von Rechenzentren gilt, während die Verkabelung der anderen Infrastrukturen von Rechenzentren nach EN 60173-2 und EN 50173-6 erfolgt, wie in DIN EN 50600-2-4 (VDE 0801-600-2-4) dargestellt. Weiterhin wurden die neuen Übertragungsstreckenklassen I und II mit den zugehörigen Komponentenkategorien 8.1 und 8.2 sowie Mehrmoden-Lichtwellenleiterkabel mit OM5-Fasern berücksichtigt. Zuständig ist das DKE/GUK 715.3 "Informationstechnische Verkabelung von Gebäudekomplexen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 50173-5:2013-04; VDE 0800-173-5:2013-04 .
Gegenüber DIN EN 50173-5 (VDE 0800-173-5):2013-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Berücksichtigung der neuen Übertragungsstreckenklassen I und II mit den zugehörigen Komponentenkategorien 8.1 und 8.2 sowie der Lichtwellenleiterkategorie OM5; b) Anpassung an weitere Änderungen, die aus Teil 1 resultieren; c) Aufbau der Norm mit den anderen Normen der Reihe vereinheitlicht.