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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (sogenannte Vermutungswirkung). 1.1 Diese Europäische Norm legt Sicherheitsanforderungen und Maßnahmen für alle Arten und Größen von Fahrbaren Hubarbeitsbühnen (FHAB, siehe 3.1) fest, die dafür vorgesehen sind, Personen zu Arbeitsplätzen, an denen sie von der Arbeitsbühne aus Arbeiten verrichten, unter der Bedingung zu befördern, dass Personen die Arbeitsbühne nur an Zugangsstellen in Bodennähe oder vom Fahrgestell aus betreten und verlassen. Maschinen für den Transport von Gütern, die mit Arbeitsbühnen als auswechselbare Einrichtungen ausgerüstet sind, gelten als FHAB. 1.2 Diese Europäische Norm ist anwendbar auf die Festigkeitsberechnungen und die Standsicherheit, den Bau, die Sicherheitsanforderungen und die Prüfung von FHABn, bevor sie zum ersten Mal zum Einsatz kommen. Sie weist auf die Gefährdungen, die durch den Einsatz von FHABn entstehen, hin und beschreibt Verfahren zur Beseitigung oder Verminderung dieser Gefährdungen. Sie deckt keine Gefährdungen ab, die verursacht werden durch: a) Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre; b) elektromagnetische Unverträglichkeit; c) Arbeiten auf der Arbeitsbühne an unter Spannung stehenden elektrischen Systemen; d) Einsatz von unter Druck stehenden Gasen bei Last tragenden Bauteilen; e) Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne auf wechselnden Ebenen; f) besondere Einsatzbereiche, die durch nationale oder regionale Vorschriften geregelt sind, wie zum Beispiel schienengebundene Fahrzeuge oder Schiffe. 1.3 Diese Europäische Norm gilt nicht für: a) Hebeeinrichtungen, die festgelegte Ebenen bedienen (siehe zum Beispiel EN 81-1 und EN 81-2, EN 12159); b) Geräte zur Brandbekämpfung und zur Rettung (siehe zum Beispiel EN 1777); c) ungeführte Arbeitskörbe, die an Hebezeugen hängen (siehe zum Beispiel EN 1808); d) hebbare Bedienungsstände an Regalbediengeräten (siehe EN 528); e) Hubladebühnen (Ladebordwände) (siehe EN 1756-1 und EN 1756-2); f) mastgeführte Kletterbühnen (siehe EN 1495); g) Jahrmarktgeräte; h) Hubtische (siehe EN 1570-1); i) Luftfahrt-Bodengeräte (siehe zum Beispiel EN 1915-1 und EN 1915-2); j) hebbare Arbeitsplätze an Flurförderzeugen (siehe EN 1726-2). 1.4 Klassifizierung FHAB werden in zwei Hauptgruppen eingeteilt: Gruppe A: FHAB, bei denen sich die senkrechte Projektion des Lastschwerpunktes in allen Stellungen der Plattform bei der maximal vom Hersteller zugelassenen Neigung des Fahrgestells immer innerhalb der Kippkante befindet. Gruppe B: Alle anderen FHAB. In Bezug auf das Fahren werden die FHAB in drei Typen eingeteilt: 1) Typ 1: Fahren ist nur zulässig, wenn sich die FHAB in der Transportanordnung befindet; 2) Typ 2: Fahren mit angehobener Arbeitsbühne wird nur von einer Steuerstelle am Untergestell aus gesteuert; 3) Typ 3: Fahren mit angehobener Arbeitsbühne wird nur von einer Steuerstelle auf der Arbeitsbühne aus gesteuert. Typ 2 und Typ 3 können miteinander kombiniert werden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung des vom Technischen Komitee CEN/TC 98 "Hebebühnen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 280:2013. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-22-21 AA "Hubarbeitsbühnen" im Fachbereich "Fördertechnik" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von fahrbaren Hubarbeitsbühnen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 280:2010-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 280:2016-04 .
Gegenüber DIN EN 280:2010-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1.4: die Gruppeneinteilung von FHABn wurde präzisiert; b) Abschnitt 5.3: der Abschnitt "Untergestell und Abstützeinrichtungen" wurde komplett umstrukturiert und durch neue Anforderungen ergänzt; c) Abschnitt 5.3.1.2: die Neigungsanforderungen wurden überarbeitet bzw. neu durchdacht; d) Abschnitt 5.3.1.18: Anforderungen für auf Schienen fahrbare FHABn wurden eingefügt; e) Abschnitt 5.3.2.3: Anforderungen an FHABn mit einer oder mehreren Pendelachsen wurden eingefügt; f) Abschnitt 5.4.1.7: Anforderungen für den variablen Arbeitsbereich per Handwahl mit mehr als einer Nennlast wurden präzisiert; g) Abschnitt 5.6.1: Anforderungen bezüglich der Nivellierung von Plattformebenen wurden eingefügt; h) Abschnitt 5.6.3: bei Arbeitsbühnen mit feststehenden Handläufen wurden Mindestabmessungen für Zugangsöffnungen ergänzt; i) Abschnitt 5.6.14: "Anschlagpunkte für das Einhaken von Personenrückhalteeinrichtungen" wurden ergänzt; j) Abschnitt 5.6.15: Anforderungen hinsichtlich Vibrationen wurden hinzugefügt; k) Abschnitt 5.6.16: Anforderungen zum Schutz von Bedienpersonen auf der Plattform wurden ergänzt; l) Abschnitt 5.6.17: Anforderungen an "auswechselbare Arbeitsbühnen" wurden eingefügt; m) Abschnitt 5.7.9: "Übersteuern der Not-Halt-Einrichtung bzw. Sicherheitsfunktionen" wurden komplett überarbeitet; n) Abschnitt 5.11: bei sicherheitsbezogenen Teilen von Steuerungen (SRP/CS), die die relevanten Sicherheitsfunktionen leisten, wurde die Klassifizierung nach Kategorien nach EN 954-1 (siehe Tabelle 4) durch die Zuordnung von Performance Levels nach EN ISO 13849-1 ersetzt; o) Abschnitt 6.1.4.2: Anforderungen an Hubarbeitsbühnen mit Verlängerung wurden ergänzt; p) ein neuer normativer Anhang F "Zusätzliche Anforderungen für kabellose Steuerungen und Steuerungssysteme" wurde hinzugefügt.