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Norm [AKTUELL]

DIN EN 267:2021-09

Gebläsebrenner für flüssige Brennstoffe; Deutsche Fassung EN 267:2020

Englischer Titel
Forced draught burners for liquid fuels; German version EN 267:2020
Ausgabedatum
2021-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
127

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ab 201,96 EUR exkl. MwSt.

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Ausgabedatum
2021-09
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
127
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3132617

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Einführungsbeitrag

In diesem Dokument sind die Terminologie für und die allgemeinen Anforderungen an die Konstruktion und den Betrieb von Ölgebläsebrennern und die Ausrüstung mit Steuerungs- und Sicherheitseinrichtungen festgelegt sowie das Prüfverfahren für diese Brenner. Dieses Dokument ist auf Ölgebläsebrenner anwendbar, die vorgesehen sind für: - Brennstoff auf Basis von Erstraffinaten und deren Gemischen mit biogenen flüssigen Brennstoffen, deren Viskosität am Brennereintritt bei 20 °C 1,6 mm2/s (cSt) bis zu 6 mm2/s (cSt) beträgt; und - höher siedende Erst-Raffinate auf Erdölbasis (Viskosität größer als 6 mm2/s), die für eine ordnungsgemäße Zerstäubung vorgewärmt werden müssen. Dieses Dokument ist anwendbar für: - Einzelbrenner angebaut an einem einzigen Feuerraum; - Einzelbrenner angebaut an ein Gerät, das zusätzliche Anforderungen aufweist; Wenn zusätzliche Anforderungen angewendet werden, welche nicht in dieser Norm identifiziert oder festgelegt werden, dann liegt die Spezifikation der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und/oder Schutzeinrichtungen und die Konformität mit diesen Anforderungen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm. - Ein- und Zweistoffbrenner, wenn sie nur mit Öl betrieben werden; - den Ölbetrieb von Zweistoffbrennern, die für den gleichzeitigen Betrieb mit flüssigen und gasförmigen Brennstoffen ausgelegt sind; für letztere gelten auch die Anforderungen von EN 676. Das vorliegende Dokument behandelt sämtliche signifikanten maschinenbezogenen Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse im Hinblick auf Brenner, wenn diese bestimmungsgemäß sowie unter nicht bestimmungsgemäßen Bedingungen verwendet werden, die vernünftigerweise vorhersehbar sind. Dieses Dokument behandelt darüber hinaus die zusätzlichen Anforderungen für Brenner im Anwendungsbereich mit druckbeaufschlagten Teilen und/oder für Brenner, die Druckgeräte befeuern. Dieses Dokument legt die Anforderungen fest, die für die Sicherheit während Inbetriebnahme, Anlauf, Betrieb und Abschaltung sowie Wartung erforderlich sind. Dieses Dokument behandelt auch Gebläsebrenner, die für die Verwendung mit biogenen flüssigen Brennstoffen und Brennstoffgemischen vorgesehen sind. Dieses Dokument behandelt auch Brenner und deren Ausrüstung für die Steigerung der Gesamt-Geräteeffizienz der Anlage.

Inhaltsverzeichnis
ICS
27.060.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/3132617
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 267:2011-11 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 267:2011-11 wurden folgende wesentliche Änderungen vorgenommen: a) Auf der Grundlage von ISO 22968, sofern abweichend von EN 267+A1:2011, z. B.: - der Durchsatz von 100 kg/h auf 30 kg/h erfordert ein zweites Ventil, wobei die 30 kg/h durch 400 kW ersetzt wurden; - Aktualisierung der Definitionen; - Elektrische Schnittstellen für Brenner; b) Änderung: - Prüf- und Arbeitsfeld NOx-Emissionsberechnung; - Ersetzen von EN 50156-1:2004 durch EN 60204-1 zur Berücksichtigung international verfügbarer Anforderungen für die elektrische Sicherheit von Maschinen; siehe Anhang L mit redaktioneller Zuordnung im Anhang K; - Anhang J ist an die neue ISO EN 12100 angepasst, die EN 1050 ersetzt, auf die derzeit in Tabelle J.1 Bezug genommen wird; - Massenstrom wird in Feuerungswärmeleistung geändert; c) neue Funktionen/Anforderungen: - Fernentriegelung; - Umweltaspekte (Umweltprüfliste); - Steigerung der Effizienz des Brenners; - Terminologie für die Steuerung der Brennerlast; - NOx-Mittelwert zur Beurteilung der NOx-Klassen; - Einführung neuer Anforderungen zur Erfüllung der Richtlinie 2013/813 (ErP); - Erfordernis einer Risikobewertung in Übereinstimmung mit EU-Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU und EU-Richtlinie 2014/30/EU für EMV.

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