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Norm [AKTUELL]

DIN EN 1870-6:2018-02

Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 6: Brennholzkreissägemaschinen; Deutsche Fassung EN 1870-6:2017

Englischer Titel
Safety of woodworking machines - Circular sawing machines - Part 6: Circular sawing machines for fire wood; German version EN 1870-6:2017
Ausgabedatum
2018-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
65

ab 151,90 EUR inkl. MwSt.

ab 141,96 EUR exkl. MwSt.

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Ausgabedatum
2018-02
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
65
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2582564

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Einführungsbeitrag

Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Brennholzkreissägemaschinen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme mit handbetätigter Zuführeinrichtung zutreffen, nachfolgend als "Maschinen" bezeichnet, die zum Schneiden von Massivholz konstruiert sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorhergesehen Bedingungen verwendet werden, einschließlich des vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlgebrauchs. Diese Europäische Norm ist nicht anwendbar für: a) kombinierte Brennholzkreissägemaschinen mit zusätzlichen Arbeitseinheiten, das heißt Rundholz-Spalteinheiten oder Tischkreissägeeinheiten; b) Maschinen mit schrägstellbarem Sägeblatt; c) Rundholzsägemaschinen, bei denen zum Schneiden des Werkstücks das Sägeaggregat bewegt wird; d) handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge oder irgendwelche Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise, zum Beispiel montiert in einem Tisch, ermöglichen. Bei Maschinen mit Antrieb durch einen Hubkolbenmotor werden in dieser Norm die Gefährdungen durch elektrische Starteinrichtungen mit einer Spannung über 24 V nicht behandelt. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum seiner Herausgabe als EN hergestellt werden. Die von diesem Dokument erfassten Maschinen sind in der Maschinenrichtlinie, Anhang IV, 1.1 und/oder 1.2 aufgeführt. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" (Sekretariat UNI, Italien) im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-6:2017. Gegenüber der DIN EN 1870-6:2010-06 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) im Abschnitt 1, Entfernen von kombinierten Brennholz- und Tischkreissägemaschinen aus dem Anwendungsbereich der Norm; b) im Abschnitt 2, Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; c) in den Abschnitten 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, und 5.4, Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen nicht mechanischer Art, neue, umfassende Anforderungen an Maschinen mit Antrieb durch einen Hubkolbenmotor; d) im Abschnitt 5.2.1, Steuerung und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen erforderlicher Performance Level; e) neuer Abschnitt 5.2.6 mit Anforderungen an die Einrichtung zum Verbinden beziehungsweise Trennen der Zapfwelle; f) im Abschnitt 5.3.4, Bremssysteme, Konkretisierung der Anforderungen an das Bremssystem der Maschinen und Verlagerung der Bremsenprüfung in den normativen Anhang D; g) umfassende Änderungen im Abschnitt 5.3.5, Werkstückauflagen; h) umfassende Änderungen im Abschnitt 5.3.6, Verhinderung des Zugriffs zu bewegten Teilen; i) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; j) im Abschnitt 5.4.5, Ergonomie und Handhabung, umfassende neue Anforderungen an die Ergonomie der Maschine; k) im Anhang A, Prüfungen, neue Anforderungen an die Standsicherheitsprüfung von Brennholzkreissägemaschinen mit Rolltisch; l) Wegfall der Anhänge C und D mit Prüfungen für die Stabilität von Spaltkeilen; m) neuer Anhang C mit Prüfung der sicheren Positionierung von Holzstücken auf Maschinen mit Zuführwippe; n) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; o) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; p) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Brennholzkreissägemaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.

Inhaltsverzeichnis
ICS
79.120.10
DOI
https://dx.doi.org/10.31030/2582564
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-6:2010-06 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1870-6:2010-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 1: Entfernen von kombinierten Brennholz- und Tischkreissägemaschinen aus dem Anwendungsbereich der Norm; b) Abschnitt 2: Aktualisierung der normativen Verweisungen mit Neuausgaben der zitierten Normen; c) in den Abschnitten 5.2, Steuerung und Befehlseinrichtungen, und 5.4, Schutzmaßnahmen gegen Gefährdungen nicht mechanischer Art, neue, umfassende Anforderungen an Maschinen mit Antrieb durch einen Hubkolbenmotor; d) in Abschnitt 5.2.1, Steuerung und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen erforderlicher Performance Level; e) neuer Abschnitt 5.2.6 mit Anforderungen an die Einrichtung zum Verbinden bzw. Trennen der Zapfwelle; f) im Abschnitt 5.3.4, Bremssysteme, Konkretisierung der Anforderungen an das Bremssystem der Maschinen und Verlagerung der Bremsenprüfung in den normativen Anhang D; g) umfassende Änderungen in Abschnitt 5.3.5, Werkstückauflagen; h) umfassende Änderungen in Abschnitt 5.3.6, Verhinderung des Zugriffs zu bewegten Teilen; i) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; j) in Abschnitt 5.4.5, Ergonomie und Handhabung, umfassende neue Anforderungen an die Ergonomie der Maschine; k) in Anhang A, Prüfungen, neue Anforderungen an die Standsicherheitsprüfung von Brennholzkreissägemaschinen mit Rolltisch; l) Wegfall der Anhänge C und D mit Prüfungen für die Stabilität von Spaltkeilen; m) neuer Anhang C mit Prüfung der sicheren Positionierung von Holzstücken auf Maschinen mit Zuführwippe; n) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; o) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; p) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.

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