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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument behandelt alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf von oben schneidende Kappsägemaschinen und kombinierte Kapp- und Tischkreissägemaschinen zutreffen - im Folgenden als "Maschinen" bezeichnet - die konstruiert sind zum Schneiden von Massivholz, Spanplatten, Faserplatten oder Sperrholz, sowie diesen Werkstoffen, wenn sie mit Kunststoffkanten versehen und/oder kunststoff-/aluminium-beschichtet sind, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen einschließlich vernünftigerweise vorhersehbarem Fehlverhalten verwendet werden. Dieses Dokument gilt nicht für: - Maschinen zum Querschneiden von Rundholz; - handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge oder irgendwelche Einrichtungen, die ihre Verwendung in einer anderen Weise zum Beispiel in einer Stationäreinrichtung ermöglichen; - transportable Maschinen, die auf ein Gestell oder auf einen Tisch, der einem Gestell ähnlich ist, aufgesetzt sind und die vorgesehen sind, während des Betriebs stationär verwendet zu werden und die von Hand von einer Person angehoben werden können das heißt mit einer Masse = 25 kg. Dieses Dokument ist nicht auf von oben schneidende Kappsägemaschinen und kombinierte Kapp- und Tischkreissägemaschinen anwendbar, die vor dem Datum seiner Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 142 "Holzbearbeitungsmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1870-3:2014. Gegenüber der DIN EN 1870-3:2009-08 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerungen und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen erforderlicher Performance Level; c) neuer Abschnitt 5.2.1.2 mit Anforderungen hinsichtlich der Verwendung von nicht trennenden Schutzeinrichtungen; d) im Abschnitt 5.3.2, Bruchgefahr während des Betriebs, Forderung nach einer Prüfung der Bruchfestigkeit von Kunststoffen, die für trennende Schutzeinrichtungen verwendet werden (ausgenommen Polycarbonat); e) im Abschnitt 5.3.4 wesentliche Änderungen an die Anforderungen bezüglich des Bremssystems und Verschieben der Bremsenprüfung in den Anhang D; f) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; g) neuer Anhang E mit der Beschreibung des Verfahrens zur Prüfung der Bruchfestigkeit von trennenden Schutzeinrichtungen; h) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; i) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; j) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-06-01 AA "Sicherheit" im Fachbereich "Holzbearbeitungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von von oben schneidenden Kappsägemaschinen und kombinierten Kapp- und Tischkreissägemaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1870-3:2009-08 .
Gegenüber DIN EN 1870-3:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 2 Aktualisierung der normativen Verweisungen auf Neuausgaben der zitierten Normen; b) im Abschnitt 5.2, Steuerungen und Befehlseinrichtungen, Ersatz der Forderungen nach Ausführung von Steuerkreisen in bestimmten Steuerungskategorien durch Festlegungen erforderlicher Performance Level; c) neuer Abschnitt 5.2.1.2 mit Anforderungen hinsichtlich der Verwendung von nicht trennenden Schutzeinrichtungen; d) im Abschnitt 5.3.2, Bruchgefahr während des Betriebs, Forderung nach einer Prüfung der Bruchfestigkeit von Kunststoffen, die für trennende Schutzeinrichtungen verwendet werden (ausgenommen Polycarbonat); e) im Abschnitt 5.3.4 wesentliche Änderungen an die Anforderungen bezüglich des Bremssystems und Verschieben der Bremsenprüfung in den Anhang D; f) Aufnahme zusätzlicher Anforderungen im Abschnitt 5.4.3, Emission von Spänen und Staub; g) neuer Anhang E mit der Beschreibung des Verfahrens zur Prüfung der Bruchfestigkeit von trennenden Schutzeinrichtungen; h) Wegfall des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 98/37/EG; i) Umbenennung des informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 2006/42/EG in Anhang ZA; j) Aktualisierung des Literaturverzeichnisses.