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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm gilt für motorkraftgetriebene Flurförderzeuge und für handbetriebene und teilweise handbetriebene Mitgänger-Flurförderzeuge. Sie nennt die zusätzlichen Anforderungen an diese Flurförderzeuge, um der Richtlinie 94/9/EG, Gerätegruppe II, Gerätekategorie 2 und 3, einschließlich seiner Lastaufnahmemittel, zu entsprechen, die in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre aus Gasen, Dämpfen oder Nebeln entsprechend Zone 1 bzw. Zone 2 oder brennbaren Stäuben entsprechend Zone 21 bzw. Zone 22 betrieben werden. Flurförderzeuge der Gerätegruppe II, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen aus Gasen, Dämpfen oder Nebel geeignet sind, werden entsprechend der Gemischzusammensetzung der explosionsfähigen Atmosphäre, in der sie betrieben werden, unterteilt. Diese Unterteilung entspricht 4.2 von EN 13463-1:2001. Mit IIB gekennzeichnete Flurförderzeuge sind auch für den Gebrauch als Flurförderzeuge der Untergruppe IIA geeignet. Mit IIC gekennzeichnete Flurförderzeuge sind auch für den Gebrauch als Flurförderzeuge der Untergruppe IIA und IIB geeignet, hingegen nicht für den Einsatz in Bereichen mit brennbarer Gas- oder Dampfatmosphäre aus Schwefelkohlenstoff (CS2). Bei Vorliegen von hybriden Gemischen müssen die Anforderungen sowohl für Gase, Dämpfe und Nebel als auch für Stäube erfüllt sein. Sie beinhaltet die deutsche Fassung des vom Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1755:2000+A1:2009. Gegenüber DIN EN 1755:2000+A1:2009 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 5.1.9, Lastaufnahmemittel; b) Abschnitt 5.2.2, Mechanisch erzeugte Funken; c) Abschnitt 7.2, Kennzeichnung; Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie ZB über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der ATEX-Richtlinie 94/9/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Arbeitskreis NA 060-22-42-01 "SpA CEN/TC 150/WG 13 - Explosionsschutz bei Flurförderzeugen" im Fachbereich Fördertechnik des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1755:2010-02 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1755:2016-02 .
Gegenüber DIN EN 1755:2010-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einarbeiten von A2:2013 in 5.1.9, Lastaufnahmemittel; b) Einarbeiten von A2:2013 in 5.2.2, Mechanisch erzeugte Funken; c) Einarbeiten von A2:2013 in 7.2, Mindestkennzeichnung; d) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, sowie eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der ATEX-Richtlinie 94/9/EG.