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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Diese Norm konkretisiert Anforderungen der EU-ATEX Richtlinie 94/9/EG und somit einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Dieses Dokument ist anwendbar auf motorkraftbetriebene und mitgängerbetriebene, manuelle und halbmanuelle Flurförderzeuge, wie in ISO 5053-1:2020 festgelegt, einschließlich deren Lastaufnahmemittel und Anbaugeräte (im Folgenden als Flurförderzeuge bezeichnet) für die bestimmungsgemäße Anwendung in explosionsgefährdeten Bereichen. Auf dem Lastenträger oder an den Gabelzinken angebrachte Anbaugeräte, die durch den Benutzer abnehmbar sind, gelten nicht als Teil des Flurförderzeugs. Dieses Dokument legt ergänzende technische Anforderungen zur Verhinderung der Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre aus brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben durch Flurförderzeuge der Gerätegruppe II und Gerätekategorie 2G, 3G, 2D oder 3D fest. Der Zusammenhang zwischen einer Gerätekategorie (im Folgenden als Kategorie bezeichnet) und der zugehörigen Zone (Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen) ist im informativen Anhang B dargestellt. Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf: - Flurförderzeuge der Gerätegruppe I; - Flurförderzeuge der Gerätegruppe II, Gerätekategorie 1; - Flurförderzeuge, die zur Anwendung in explosionsgefährdeten Bereichen mit hybriden Gemischen vorgesehen sind; - Schutzsysteme. Dieses Dokument ist wegen der besonderen Eigenschaften dieser Gase nicht anwendbar auf Flurförderzeuge, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen mit Schwefelkohlenstoff (CS2), Kohlenmonoxid (CO) und/oder Ethylenoxid (C2H4O) vorgesehen sind. Die technischen Anforderungen im Zusammenhang mit Lithium-Ionen-Batterien und Brennstoffzellen als Energiequellen sind aufgrund ihrer spezifischen Gefährdungen nicht in diesem Dokument angegeben. Dieses Dokument (EN 1755:2024) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI gehalten wird. Gegenüber DIN EN 1755:2016-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an fahrerlose Flurförderzeuge wurden einbezogen; b) Anforderungen nach EN 1175:2020 wurden beurteilt und gegebenenfalls verdeutlicht; c) Anforderung b) an Bremsenmaterialien wurde gestrichen, da diese nicht dem Stand der Technik in der Bremsenmaterialtechnologie entspricht; d) Normative Verweisungen wurden aktualisiert. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-42-01 AK "Ex-Schutz (SpA CEN/TC 150/WG 13)" im Fachbereich "Fördertechnik" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Flurförderzeugen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1755:2016-02 .
Gegenüber DIN EN 1755:2016-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen an fahrerlose Flurförderzeuge wurden einbezogen; b) Anforderungen nach DIN EN 1175:2020-10 wurden beurteilt und gegebenenfalls verdeutlicht; c) Anforderung b) an Bremsenmaterialien wurde gestrichen, da diese nicht dem Stand der Technik in der Bremsenmaterialtechnologie entspricht; d) Normative Verweisungen wurden aktualisiert.