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Mykotoxine sind stark gesundheitsschädliche sekundäre Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Lebensmittel, die unter feuchten Bedingungen angebaut, geerntet oder gelagert werden, können von Schimmelpilzen befallen werden, deren Stoffwechselprodukte dann in das Lebensmittel gelangen. Die Toxizität einiger Mykotoxine ist für den Menschen erheblich; deshalb ist ein sicherer Nachweis von besonderer Bedeutung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz. In Deutschland gilt zur Verringerung der Mykotoxinbelastung die Mykotoxin-Höchstmengenverordnung. Sie enthält seit 2004 nicht nur Regelungen für Aflatoxine, sondern auch für Ochratoxin A, Fumonisine, Deoxynivalenol und Zearalenon. Seit 2001 werden die nationalen Bestimmungen durch EU-weit geltende Höchstgehaltregelungen für Kontaminanten in Lebensmitteln ergänzt. Höchstgehalte an Mykotoxinen in bestimmten Lebensmitteln werden außerdem noch durch verschiedene andere Verordnungen geregelt.
Das Mykotoxin T-2-Toxin und sein Metabolit HT-2-Toxin gehören zur Gruppe der Trichothecene, die von einigen Arten der Schimmelpilzgattung Fusarium gebildet werden. Vor allem werden Getreidearten wie Mais, Weizen, Gerste, Hafer und Roggen befallen.
Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung der Gehalte von T-2-Toxin und HT-2-Toxin in Getreide und Getreide basierten Produkten, zum Beispiel Haferflocken, fest, die für die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern vorgesehen sind. Zum Einsatz kommt hier die Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) in Kopplung mit Tandem-Massenspektrometrie (MS/MS) nach Festphasenreinigung (SPE, en: solid phase extraction)
Das Verfahren wurde für HT-2-Toxin in Hafermehl bei Konzentrationen von 9,3 µg/kg und 28,1 µg/kg, in Haferflocken bei Konzentrationen von 16,5 µg/kg und 21,4 µg/kg und bei Frühstückscerealien (die Haferflocken enthalten) bei einer Konzentration von 8,1 µg/kg sowie für T-2-Toxin in Hafermehl bei Konzentrationen von 4,4 µg/kg und 8,3 µg/kg, in Haferflocken bei Konzentrationen von 4,9 µg/kg und 6,6 µg/kg und bei Frühstückscerealien (die Haferflocken enthalten) bei einer Konzentration von 3,5 µg/kg validiert. Laborerfahrungen haben gezeigt, dass das Verfahren auch für stark aufquellende Materialien (auf trockenem Getreide basierendem Porridge und modifizierte Stärken) anwendbar ist, jedoch wurden diese im Ringversuch nicht überprüft.
Das Verfahren kann ebenso bei Hafer-Nebenprodukten bei höheren Konzentrationen von T-2-Toxin und HT-2-Toxin angewendet werden. In diesem Fall müssen die Verdünnungsschritte berücksichtigt werden.
Dieses Dokument (EN 16923:2017) wurde vom Technischen Komitee TC 275 "Lebensmittelanalytik - Horizontale Verfahren" (Sekretariat: DIN, Deutschland) des Europäischen Komitees für Normung (CEN) nach eingehenden Vorarbeiten der Arbeitsgruppe 5 "Biotoxine" erarbeitet.
Das zuständige deutsche Arbeitsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 057-01-03 AA "Biotoxine" im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 16923:2023-01 .